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Ab wann kann mein Chef den Schaden von mir zurückfordern?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschädigter
Erst dann, wenn er den Schaden dem Geschädigten tatsächlich ersetzt hat. Vorher steht ihm gegen Sie gar kein Rückgriffsanspruch zu. Auch die sechsmonatige Frist für diesen Anspruch beginnt nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Der Rückgriffsanspruch entsteht erst nach Ersatzleistung des Dienstgebers an den Dritten. Solange der Dienstgeber dem Dritten den Schaden nicht ersetzt hat, steht ihm ein Rückgriffsanspruch gegen den Dienstnehmer daher nicht zu. Daraus folgt, daß die im § 6 DHG festgelegte Frist von sechs Monaten nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Rückgriff des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer

Haften Ihr Arbeitgeber und Sie einem geschädigten Dritten gemeinsam, kann der Arbeitgeber, der gezahlt hat, bei Ihnen Rückgriff nehmen, soweit Sie zugleich Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt haben. Dieser Rückgriff wird als Schadenersatz aus der Dienstnehmerhaftung behandelt und verjährt daher schon nach drei Jahren.

günstig für Arbeitnehmer Verfall von Schadenersatz aus dem Arbeitsverhältnis

Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis umfassen auch Schadenersatz, der damit typisch zusammenhängt, etwa aus einem Verkehrsunfall mit dem Dienstfahrzeug auf dem Weg zur Arbeitsstätte. Solche Ansprüche fallen daher unter eine Verfallsklausel im Kollektivvertrag. Wären sie ausgenommen, müsste das in der Klausel stehen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verjährung des Rückgriffs gegen den Gehilfen
Arbeitsrecht · Beginn der Frist bei Dienstnehmerhaftung
Sozialrecht · Verjährung des Regresses nach Arbeitsunfall
Vertragsrecht · Verjährung nach Vertragsrücktritt