Ab wann kann mein Chef den Schaden von mir zurückfordern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rückgriffsanspruch des Dienstnehmers (§ 48 ASGG).OGH 8 ObA 246/94, 14.07.1994
- Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens.OGH 4 Ob 142/81, 14.12.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 8/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haften Ihr Arbeitgeber und Sie einem geschädigten Dritten gemeinsam, kann der Arbeitgeber, der gezahlt hat, bei Ihnen Rückgriff nehmen, soweit Sie zugleich Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt haben. Dieser Rückgriff wird als Schadenersatz aus der Dienstnehmerhaftung behandelt und verjährt daher schon nach drei Jahren.
Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis umfassen auch Schadenersatz, der damit typisch zusammenhängt, etwa aus einem Verkehrsunfall mit dem Dienstfahrzeug auf dem Weg zur Arbeitsstätte. Solche Ansprüche fallen daher unter eine Verfallsklausel im Kollektivvertrag. Wären sie ausgenommen, müsste das in der Klausel stehen.