Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn Glücksspielregeln verletzt wurden?
günstig für Veranstalter betrifft Spieler, Veranstalter, Glücksspielanbieter
Die Vorschrift des Glücksspielgesetzes über die Teilnahme schützt allgemeine Wertvorstellungen und nicht das Vermögen einzelner Personen. Aus ihrer Verletzung allein können Sie daher keinen Schadenersatz ableiten. Möglich sind nur Maßnahmen der Aufsichtsbehörde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Vorschrift des § 24 GSpG ist eine öffentlich - rechtliche Bestimmung zum Schutze allgemeiner Wertauffassungen, nicht zugunsten der materiellen Interessen von Einzelpersonen. Ihre Verletzung kann daher für sich allein nicht einen Schadenersatzanspruch eines einzelnen sondern nur Maßnahmen der Aufsichtsbehörde zur Folge haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu ersetzen ist der durch den rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen diese Schutznorm adäquat und kausal herbeigeführte Schaden.OGH 6 Ob 79/05v, 14.07.2005
- Zu welchem Zeitpunkt hätte auffallen müssen, dass die Verluste des Spielers existenzbedrohend werden, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles.OGH 6 Ob 79/05v, 14.07.2005
- Schutzgesetz zugunsten der Spielbankbesucher.OGH 1 Ob 52/04k, 18.03.2004
- Mit dieser Vorschrift ist ein Spieler, der unter Nachweis seiner Identität in der Spielbank Zutritt findet, somit dagegen geschützt, dass seine wirtschaftlichen und damit auch sozialen und familiären Grundlagen nicht zerstört werden. Eine Verletzung der Norm kann daher - neben erforderlichen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde - auch einen Schadenersatzanspruch des Spielers zur Folge haben.OGH 1 Ob 175/02w, 30.09.2002
- Nach Auffassung des erkennenden Senats ist entgegen der in SZ 49/102 zu § 24 Abs 3 GSpG 1962 vertretenen Ansicht davon auszugehen, dass die Bestimmung des § 25 Abs 3 GSpG 1989 nicht bloß den Schutz öffentlicher Interessen bezweckt, sondern zumindest auch den Schutz der (Vermögens)Interessen des einzelnen Spielers mitverfolgt.OGH 1 Ob 214/98x, 19.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 Ob 21/24g, 26.06.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
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