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Brauche ich für den Kündigungsschutz einen Betrieb in Österreich?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Auslandsentsandte
Ja. Unterliegt Ihr Dienstverhältnis österreichischem Vertragsrecht, ist auch der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar. Er setzt aber voraus, dass ein in Österreich gelegener Betrieb vorhanden ist, und zwar auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Unterliegt das Dienstverhältnis dem österreichischem Vertragsstatut, ist kollisionsrechtlich auch der allgemeine Kündigungsschutz nach den §§ 105 Abs 3-7, 107 ArbVG anwendbar. Dieser setzt aber materiell-rechtlich auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Vorhandensein eines in Österreich gelegenen Betriebs voraus.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

ArbVG §§105, 107

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigungsschutz bei Auslandsbezug

Ob der allgemeine Kündigungsschutz nach österreichischem Recht gilt, richtet sich nach dem Recht, das für Ihren Arbeitsvertrag maßgeblich ist. Unterliegt der Arbeitsvertrag österreichischem Recht, gilt auch dieser Kündigungsschutz.

günstig für Arbeitnehmer Mindestentgelt bei ausländischem Arbeitgeber

Wenn Sie in Österreich für einen Arbeitgeber arbeiten, der hier keine Niederlassung hat, steht Ihnen trotzdem jenes Entgelt zu, das vergleichbare Beschäftigte bei vergleichbaren Betrieben am Arbeitsort erhalten. Das umfasst auch Löhne aus Kollektivverträgen. Dieser Anspruch ist zwingend.

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