Brauche ich für den Kündigungsschutz einen Betrieb in Österreich?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 59/24w, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 94/24z, 25.06.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
ArbVG §§105, 107
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob der allgemeine Kündigungsschutz nach österreichischem Recht gilt, richtet sich nach dem Recht, das für Ihren Arbeitsvertrag maßgeblich ist. Unterliegt der Arbeitsvertrag österreichischem Recht, gilt auch dieser Kündigungsschutz.
Wenn Sie in Österreich für einen Arbeitgeber arbeiten, der hier keine Niederlassung hat, steht Ihnen trotzdem jenes Entgelt zu, das vergleichbare Beschäftigte bei vergleichbaren Betrieben am Arbeitsort erhalten. Das umfasst auch Löhne aus Kollektivverträgen. Dieser Anspruch ist zwingend.