Ist ein wucherischer Vertrag zur Gänze ungültig?
günstig für Bewucherter betrifft Konsument, Kreditnehmer, Darlehensgeber, Käufer
Ja. Beim Wucher ist nicht nur der überhöhte Teil der Gegenleistung unwirksam, sondern der gesamte Vertrag. Bei Darlehens- und Kreditverträgen gilt eine Ausnahme: Dort bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen und nur die überhöhte Leistung entfällt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Wucher macht den ganzen Vertrag, nicht bloß dessen verbotenen Teil (die überflüssige Gegenleistung) nichtig.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der wucherische Vertrag ist zwar gemäß § 7 Abs 1 WuchG zur Gänze nichtig, doch wird durch den durch § 35 KSchG angefügten Abs 2 dieser Gesetzesstelle in Ansehung von Darlehensverträgen oder Kreditverträgen im Ergebnis bloße Teilnichtigkeit normiert. Der Bewucherte kann die vertraglichen Rückzahlungsfristen in Anspruch nehmen, er schuldet aber nur geminderte Zinsen in der Höhe des doppelten Eskontzinsfußes.OGH 8 Ob 253/99k, 11.05.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 176/21z, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Voraussetzungen des Wuchers
Vertragsrecht · Missverhältnis der Leistungen beim Wucher
Vertragsrecht · Wucher und Anfechtbarkeit
Vertragsrecht · Wahlrecht bei Wucher und Sittenwidrigkeit
Vertragsrecht · Ungleiche Leistungen im Vertrag