Muss ich einen wucherischen Vertrag anfechten oder darf ich ihn behalten?
günstig für Benachteiligter betrifft Kreditnehmer, Konsumenten, Vertragspartner, Unternehmer
Wenn ein Vertrag sittenwidrig oder wucherisch ist, können Sie als benachteiligte Seite selbst entscheiden: Sie können ihn gelten lassen oder sich auf seine Ungültigkeit berufen. Sie können auch auf die Anfechtung verzichten. Der Wucherer selbst und Außenstehende können sich auf die Ungültigkeit nicht berufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Bei Sittenwidrigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB und Wucher steht es dem verletzten Vertragspartner frei, das Geschäft als gültig oder ungültig zu behandeln. Er kann also auf das Recht der Anfechtung verzichten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein erst im Rechtsmittelverfahren erstattetes Vorbringen zur Sittenwidrigkeit ist als unzulässige Neuerung unbeachtlich.OGH 1 Ob 273/02g, 26.11.2002
- Die bloße Bestreitung einer Vertragspflicht ist höchstens dann auch als Einwendung deren Sittenwidrigkeit zu verstehen, wenn eine Nichtigkeit der insofern betroffenen Vertragsklausel gemäß §879 Abs3 ABGB geradezu auf der Hand liegt.OGH 1 Ob 273/02g, 26.11.2002
- Die Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur wahrzunehmen, wenn sie eingewandt wird, wobei es genügt, wenn neben dem erforderlichen Sachvorbringen auf die Gesetz- oder Sittenwidrigkeit hingewiesen wird.OGH 4 Ob 252/02s, 19.11.2002
- Weder der Wucherer noch ein Dritter kann sich auf die Ungültigkeit des Geschäftes berufen.OGH 6 Ob 633/85, 03.10.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 8 Ob 114/22f, 27.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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