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Ist ein Vertrag ungültig, wenn ich zu viel bezahlt habe?

betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Ein Vertrag ist nicht schon deshalb ungültig, weil Leistung und Gegenleistung wirtschaftlich nicht gleichwertig sind. Anders ist es nur, wenn jemand eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder Ähnliches ausgenützt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Leistungen ist bei einem zweiseitigen Vertrag keine Voraussetzung seiner Gültigkeit, außer es liegt ein Ausbeutungstatbestand vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016482 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 30.

Im Gesetz

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