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Habe ich der Mieterhöhung zugestimmt, weil ich sie gezahlt habe?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Zahlen Sie eine vom Vermieter vorgeschriebene erhöhte Miete widerspruchslos, gilt das nicht ohne weiteres als stillschweigende Zustimmung zu einer Erhöhung. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie irrtümlich annahmen, die Forderung entspreche dem Gesetz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

In der unbeanstandeten Bezahlung des vom Vermieter vorgeschriebenen erhöhten Mietzinses kann dann die stillschweigende Erklärung des Mieters, eine entsprechende Mietzinserhöhung vereinbaren zu wollen (MietSlg 3893), nicht erblickt werden, wenn der Mieter infolge eines Rechtsirrtums der unrichtigen Meinung war, dass die Forderung des Vermieters dem Gesetz entspreche (vgl MietSlg 18631).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038618 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Anhebung des Mietzinses nach Valorisierung

Bei alten Mietverträgen darf der Vermieter verlangen, dass der Hauptmietzins auf die gesetzlichen Mindestbeträge angehoben wird. Dieses Recht steht ihm jedes Mal zu, wenn diese Beträge durch eine Verordnung erhöht werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag keine Wertsicherung vereinbart wurde und bereits ein Erhaltungsbeitrag eingehoben wird.

günstig für Vermieter Erhöhter Hauptmietzins für Erhaltungsarbeiten

Ja, wenn Sie genau jenes Objekt gemietet haben, für das die Erhöhung bewilligt wurde. Eine rechtskräftige Entscheidung über die Erhöhung greift unmittelbar in die Mietverträge ein und verpflichtet den Vermieter zugleich vollstreckbar zu den Arbeiten. Sie wirkt auch gegenüber späteren Eigentümern und späteren Mietern.

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