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Bindet mich eine Mietzinserhöhung von vor meinem Einzug?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Käufer
Ja, wenn Sie genau jenes Objekt gemietet haben, für das die Erhöhung bewilligt wurde. Eine rechtskräftige Entscheidung über die Erhöhung greift unmittelbar in die Mietverträge ein und verpflichtet den Vermieter zugleich vollstreckbar zu den Arbeiten. Sie wirkt auch gegenüber späteren Eigentümern und späteren Mietern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.05.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Eine nach §§ 18 f MRG ergehende rechtskräftige Entscheidung der Gemeinde oder des Außerstreitrichters, in der dem Vermieter zur Durchführung von bestimmten Erhaltungsarbeiten die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses bewilligt und der Auftrag zur Vornahme erteilt wird, greift in Ansehung des von den Mietern geschuldeten Hauptmietzinses rechtsgestaltend in die zwischen dem Vermieter bzw den Vermietern und den Mietern bestehenden Mietverträge ein und schafft in Ansehung der vom Vermieter bzw den Vermietern durchzuführenden Erhaltungsarbeiten einen nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbaren Exekutionstitel.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Frist bei grundloser Mietzinsanhebung

Für viele Mietzinserhöhungen sieht das Gesetz kurze Fristen vor, innerhalb derer Sie sich wehren müssen. Diese Fristen gelten aber nicht, wenn der Vermieter den vereinbarten Hauptmietzins ohne jede gesetzliche oder vertragliche Grundlage anhebt. In diesem Fall können die Fristen auch nicht sinngemäß angewendet werden.

günstig für Mieter Schriftliches Anhebungsbegehren des Vermieters

Schriftlich und nachvollziehbar. Das Gesetz gibt nur die Voraussetzungen und die Obergrenze der Erhöhung vor. Damit die Anhebung wirksam wird, muss der Vermieter Sie schriftlich auffordern und dabei die Höhe des angehobenen Hauptmietzinses und dessen Berechnung angeben. Dieses Recht steht demjenigen zu, der zu diesem Zeitpunkt Vermieter ist.

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