Verfällt mein Einwand gegen eine grundlose Mieterhöhung?
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Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 45 Abs 1 und 2 MRG.OGH 6 Ob 240/22w, 17.02.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 240/22w, 17.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
- MRG § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- MRG § 45 · Wertbeständigkeit des Mietzinses
- MRG § 46 · Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung
- MRG § 46a · Hauptmietzins bei bestehenden Mietverträgen über Geschäftsräumlichkeiten
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Treten Sie in einen bestehenden Mietvertrag ein, entsteht das Recht des Vermieters auf Anhebung des Hauptmietzinses bereits mit diesem Eintritt. Die Vorschrift über das Anhebungsbegehren regelt nur, wann die Forderung fällig wird. An den inhaltlichen Voraussetzungen und an der Möglichkeit, rückwirkend zu verlangen, hat sie nichts geändert.
Die Frist, innerhalb der Sie einen überhöhten Mietzins beanstanden können, wahren Sie nur mit einem rechtzeitigen und inhaltlich begründeten Antrag. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruch endgültig verloren.