Entsteht ein Mietvertrag, wenn der Vermieter die Miete annimmt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft.OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018
- Nur bei einer groben Fehlbeurteilung ist die Frage, ob ein Vertrag schlüssig zustandegekommen ist, revisibel.OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018
- Hier konkludenter Vertragsabschluss verneint: Monatliche Zahlung eines geringen Betrags mit dem Verwendungszweck „Miete“ an die Klägerin, die in Schreiben (höheres) Benützungsentgelt verlangte und vorsichtshalber die Auflösung gemäß § 1118 ABGB erklärte.OGH 6 Ob 52/15p, 27.05.2015
- Hier: Einvernehmliche Beendigung des Bestandverhältnisses.OGH 9 Ob 26/10d, 21.01.2011
- „Ob durch ein schlüssiges Verhalten ein Vertrag zustande gekommen ist, hängt typischerweise von den Umständen des Einzelfalls ab und stellt daher idR keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar. Hier: Jahrelanger unbeanstandeter Bestand einer Leitungsanlage und deren Nutzung.“OGH 5 Ob 114/10s, 20.12.2010
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Stillschweigende Einräumung eines Fruchtgenussrechts.OGH 7 Ob 283/08f, 14.01.2009
- Ob eine konkludente Willenserklärung vorliegt und welchen Inhalt sie gegebenenfalls hat, ist regelmäßig einzelfallbezogen und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung.OGH 4 Ob 173/08g, 18.11.2008
- Die Beurteilung von konkludenten Willenserklärungen ist einzelfallbezogen und begründet daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn von § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 89/07b, 12.06.2007
- Hier: Vorbehaltlose Zahlung eines Erhöhungsbetrages.OGH 5 Ob 28/07i, 06.03.2007
- Hier: Der Geschäftsführerin der Beklagten wurde jedenfalls ausdrücklich mitgeteilt, dass „eine GmbH gegründet worden sei, welche nunmehr das Geschäft betreibe und in der Folge die Miete überweisen werde". In weiterer Folge nahm die Beklagte die Mietzinszahlungen der Klägerin während mehrerer Jahre hindurch ohne Widerspruch entgegen.OGH 6 Ob 3/06v, 26.01.2006
- Hier: Ob zwischen dem Kläger und einem Verwandten, den der Kläger im ererbten Haus kostenlos weiter wohnen ließ, wobei er ihm den Pflichtteil nicht ausbezahlte, ein konkludenter Mietvertrag zustande kam, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar.OGH 8 Ob 104/99y, 29.04.1999
- Hier: VerwahrungsvertragOGH 3 Ob 269/98z, 16.12.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 30.
- OGH 8 Ob 49/26b, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 41/25i, 10.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 74/25b, 23.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 204/24g, 27.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 169/23s, 26.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 114/23g, 15.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 147/23p, 29.08.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 3/21h, 01.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 12/21i, 18.02.2021
- OGH 9 ObA 141/19d, 26.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht allein deswegen. Ein Mietvertrag entsteht auch stillschweigend nur, wenn beide Seiten einen Vertrag schließen wollten. Zahlungen des Lebensgefährten zu den Wohnungskosten sind meist bloß Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung und machen ihn nicht zum Mieter.
Nein. Erklärt Ihnen der Vermieter in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Ende der Befristung, dass er keine Verlängerung will, entsteht kein unbefristetes Mietverhältnis. Diese Erklärung wirkt auch dann, wenn sie schon einige Tage vor dem Endtermin bei Ihnen einlangt.