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Muss mein Anwalt nachfragen, wenn mein Auftrag unklar ist?

günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Vertragspartner
Ja. Bevor der Anwalt einen Vertrag für Sie abschließt, muss er bei Ihnen rückfragen, wenn er nicht ausreichend informiert ist. Das gilt nicht nur, wenn er von Ihren Weisungen abweichen will, sondern auch dann, wenn Auftrag oder Ermächtigung nicht genau genug bestimmt sind. Ebenso muss er nachfragen, wenn Ihre Weisungen einander widersprechen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Im Zweifel, also mangels ausreichender Information, musste der mit einem Vertragsabschluss beauftragte Rechtsanwalt vor dem Abschluss des Vertrages beim Auftraggeber rückfragen, diese Verpflichtung trifft den Beauftragten nicht bloß, wenn er von den Weisungen des Geschäftsherrn abgehen will, sondern auch in dem gleichzuhaltenden Fall, dass der der Vollmachtserteilung zugrundeliegende Auftrag (oder eine solche Ermächtigung) nicht ausreichend bestimmt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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