Haftet mein Anwalt für eine unzureichende Auskunft?
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Ein Rechtsanwalt, der Sie unzureichend belehrt, muss Ihnen den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Kein Vorwurf trifft ihn aber, wenn sich zu einer Rechtsfrage noch keine Rechtsprechung gebildet hatte und er einen an sich vertretbaren Standpunkt eingenommen hat, dem die Gerichte später nicht gefolgt sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (59 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Eine unzulängliche Rechtsbelehrung macht den sie erteilenden Rechtsanwalt schadenersatzpflichtig. Nur dann, wenn sich eine Spruchpraxis zu einer bestimmten Rechtsfrage noch nicht gebildet hat, kann dem Rechtsanwalt kein Vorwurf gemacht werden, wenn ein von ihm eingenommener, an sich vertretbarer Rechtsstandpunkt in der Folge von der Rechtsprechung nicht geteilt werden sollte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbliebene Beratung (Aufklärung) über besondere Bestimmungen des ÄrzteG und der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Steiermark.OGH 7 Ob 170/22h, 13.12.2022
- Hier: Software für Hausverwaltungen.OGH 4 Ob 214/20d, 26.01.2021
- Diese Rechtsprechung ist nicht auf die Haftung von Rechtsanwälten beschränkt.OGH 4 Ob 214/20d, 26.01.2021
- Hier: Vertretbarkeit der Rechtsauffassung eines Rechtsanwalts, dass bloße Ab- und Zuschreibungen unter Mitübertragung eines Pfandrechts ohne Änderung des Pfandgegenstands keinen Pfandrechtserwerb nach TP 9 lit b Z 4 GGG darstellen und daher keine Gebührenpflicht nach dieser Bestimmung auslösen.OGH 8 Ob 28/20f, 27.05.2020
- Ob ein Rechtsanwalt im Einzelfall die gebotene Sorgfalt eingehalten hat, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden und stellt regelmäßig keine Frage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 9 Ob 37/12z, 26.11.2012
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: unbedingter UnterhaltsvergleichOGH 7 Ob 61/12i, 30.05.2012
- Hier: Verpflichtung eines Rechtsanwalts, der einen Schenkungsvertrag errichtet, die Vertragsparteien auf die bei Fehlen einer wirklichen Übergabe bestehende Notariatsaktpflicht hinzuweisen.OGH 4 Ob 197/08m, 15.12.2008
- Im Rahmen der Kautelarjurisprudenz ist jedoch nach Möglichkeit der gefahrlosere Weg zu gehen und nicht eine risikoreiche Rechtskonstruktion zu wählen, sofern die Parteien nicht trotz Belehrung auf einem bestimmten Vorgang beharren.OGH 4 Ob 197/08m, 15.12.2008
- Haftung bejaht - ausdrückliche Stellungnahme in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung fehlte; das Schrifttum sprach gegen den vertretenen Standpunkt.OGH 6 Ob 116/05k, 30.11.2006
- Handeln unter Zugrundelegung einer vertretbaren Rechtsansicht ist jedoch auch bei der Unrichtigkeit an sich keine Verletzung der gebotenen Sorgfalt.OGH 7 Ob 164/98p, 23.12.1998
- Hier: Haftung des Rechtsanwaltes, der über Unzuständigkeitseinrede des beklagten Sozialversicherungsträgers die Überweisung der Sozialrechtssache an das allgemeine Zivilgericht beantragte, für die dadurch - infolge Nichtanwendung des § 77 ASGG durch 1. und 2. Instanz - ausgelöste Kostenersatzpflicht der unterliegenden Klägerin. Adäquanz dieses Schadens ist auch dann anzunehmen, wenn der Oberste Gerichtshof in dieser Sache - erstmals - aussprach, dass auch bei Behandlung einer Sozialrechtssache durch ein allgemeines Zivilgericht § 77 ASGG anzuwenden sei.OGH 8 Ob 20/98v, 26.11.1998
- Judikaturwandel zum Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen.OGH 7 Ob 30/98g, 23.06.1998
- Schadenersatzpflicht des Rechtsanwaltes, wenn er seine eigene und richtige mit der Gesetzeslage übereinstimmende Rechtsansicht, daß mit der Aufnahme der Bedingung des § 53 Abs 1 letzter Satz GBG 1955 eine doppelte Gebührenpflicht vermieden hätte werden können nicht durchsetzt bzw nicht einmal mit den Beteiligten erörtert.OGH 10 Ob 2360/96y, 07.05.1997
- Eine unrichtige aber vertretbare Rechtsansicht führt, auch wenn sie in der Folge von der Rechtsprechung nicht geteilt wird, nicht zur Haftung wegen Verschuldens.OGH 1 Ob 503/94, 30.05.1994
- Hier: Unzulängliche Rechtsbelehrung darüber, daß die Wahrung von verfahrensrechtlich zulässigen Rechtsmitteln empfehlenswert oder bei Bedachtnahme auf das Kostenrisiko oder sonstige Umstände ratsam ist.OGH 7 Ob 501/85, 07.11.1985
- Eine objektiv unrichtige Rechtsanwendung ist nicht stets auch unvertretbare Rechtsauffassung und damit schuldhaft.OGH 6 Ob 643/85, 17.10.1985
- Ansicht des Rechtsanwaltes, eine mündliche vor dem Gerichtskommisär abgegebene Erbsentschlagung sei sofort, und nicht erst nach Unterfertigung des Protokolls unwiderruflich.OGH 5 Ob 628/81, 23.06.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 59.
- OGH 8 Ob 54/23h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 102/24m, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 6/24d, 12.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 214/20d, 26.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 136/18k, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 210/17v, 15.05.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
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