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Kann ich klagen, obwohl die Zahlung noch nicht fällig ist?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Geschädigter
Ja, auf Feststellung. Solange der Anspruch aus einer behaupteten Haftung noch nicht fällig ist, haben Sie ein rechtliches Interesse daran, ihn schon jetzt gerichtlich klären zu lassen. Sind nur einzelne Teile fällig, kann daneben das gesamte zugrunde liegende Verhältnis festgestellt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Bei mangelnder Fälligkeit des aus einer behaupteten Haftung resultierenden Leistungsanspruches besteht ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Feststellung fälliger Ansprüche

Nein. Für Ansprüche, die bereits fällig sind, fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung; hier müssen Sie auf Zahlung klagen. Die Feststellung ist nur für künftige Schäden möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Höhe durch Zahlungen Dritter noch verringern kann.

günstig für Beklagter Zu frühe Feststellungsklage

In der Regel nicht. Solange der Sachverhalt, aus dem Ihr Recht entstehen soll, noch nicht vollständig eingetreten ist, ist eine Feststellungsklage unzulässig. Sie müssen also abwarten, bis die maßgeblichen Umstände tatsächlich vorliegen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Interesse an Feststellung künftiger Haftung
Verfahrensrecht · Feststellungsklage neben Teilanspruch
Schadenersatz · Feststellungsklage vor Eintritt des Schadens
Verfahrensrecht · Feststellungsinteresse trotz Leistungsklage