Kann ich einen bereits beendeten Vertrag noch klären lassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.01.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Rechtsschutzinteresse an der Beschlussanfechtung gemäß §§ 195 ff AktG bzw der Feststellung der Beschlussnichtigkeit gemäß § 201 AktG bei Beschlüssen der Hauptversammlung über die Wahl in den Aufsichtsrat einer durch Verschmelzung untergegangenen Aktiengesellschaft.OGH 6 Ob 113/19i, 19.12.2019
- Ablauf des Zeitraums, für den die Feststellung der Zulässigkeit einer bestimmten Handlung begehrt wurde.OGH 4 Ob 128/17b, 24.08.2017
- Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines rechtlichen Interesses, wenn dieses nicht offensichtlich oder erwiesen ist, liegt bei der die Feststellung begehrenden Partei.OGH 9 ObA 35/08z, 08.10.2008
- Ein rechtliches Interesse liegt dann vor, wenn das begehrte Urteil zwischen den Streitparteien über einen allfälligen Leistungsanspruch hinaus geeignet ist, Grundlage für die weiteren Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander zu sein, also durch den möglichen Leistungsanspruch der Feststellungsanspruch nicht voll ausgeschöpft wird. Dabei ist es gleichgültig, ob die mögliche Leistungsklage eine Klage auf Leistung oder Unterlassung ist.OGH 9 ObA 35/08z, 08.10.2008
- Gerade im Falle eines beendeten Vertragsverhältnisses ist das Feststellungsinteresse nicht mehr offenkundig und durch konkrete Behauptungen zu begründen.OGH 2 Ob 285/04g, 03.02.2005
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- Wird ein Rechtsstreit über das Ende eines Dauerschuldverhältnisses hinaus fortgesetzt und das Klagebegehren auf Feststellung dieses bereits beendeten Dauerschuldverhältnisses in der Vergangenheit umgestellt, dann ist das Feststellungsinteresse der Kläger nicht mehr in gleicher Weise offenkundig.OGH 6 Ob 651/83, 28.02.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 ObA 73/18w, 25.01.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn eine Rechtsbeziehung bereits beendet ist, können Sie sie feststellen lassen. Voraussetzung ist, dass das Urteil für Ihre gegenwärtige rechtliche Lage noch Bedeutung hat.
Bei einem Dauerschuldverhältnis ist das rechtliche Interesse an einer raschen Feststellung des Bestehens stets zu bejahen. Der Grund ist, dass Sie mit einer Klage auf Leistung immer nur einzelne Ansprüche aus diesem Verhältnis geltend machen könnten.