Darf ich klagen, obwohl ich auch auf Zahlung klagen könnte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch hinsichtlich der korrekten Einstufung in eine Verwendungsgruppe eines Kollektivvertrags.OGH 9 ObA 92/17w, 28.11.2017
- Im Hinblick auf das durch einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH gegebene Dauerrechtsverhältnis kann einen Gesellschafter der GmbH das Feststellungsinteresse nicht schon deshalb abgesprochen werden, weil er Leistungsanspruch auf Duldung der Ausübung der Gesellschafterrechte geltend machen könnte.OGH 2 Ob 138/08w, 14.08.2008
- Dies gilt auch für einzelne strittige Rechtsbeziehungen aus einem Dauerschuldverhältnis.OGH 9 ObA 228/01x, 10.10.2001
- Auch einzelne strittige Rechtsbeziehungen aus einem solchen Dauerschuldverhältnis, wie etwa die Höhe des zu leistenden Entgelts aus dem Arbeitsverhältnis, sind ein tauglicher Gegenstand eines Feststellungsbegehrens und daher auch eines Zwischenantrages auf Feststellung.OGH 9 ObA 51/92, 08.04.1992
- Hier: KiesausbeutevertragOGH 5 Ob 562/76, 04.05.1976
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Aufteilungsschlüssel bei Miteigentum.OGH 7 Ob 254/74, 30.01.1975
- Betriebliche Witwenpension.OGH 3 Ob 14/74, 05.02.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 23.
- OGH 4 Ob 4/23a, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 147/22v, 18.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 92/17w, 28.11.2017, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 68/16f, 28.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Mit einer Feststellungsklage können Sie nur ein Recht oder Rechtsverhältnis klären lassen, das es zum Zeitpunkt der Klage oder zumindest am Ende der Verhandlung schon gibt. Etwas, das erst in Zukunft entstehen könnte, ist kein tauglicher Gegenstand. Fehlt die Voraussetzung noch, wird die Klage abgewiesen.
Nein. Für Ansprüche, die bereits fällig sind, fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung; hier müssen Sie auf Zahlung klagen. Die Feststellung ist nur für künftige Schäden möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Höhe durch Zahlungen Dritter noch verringern kann.