Kann ich noch klagen, obwohl das Verhältnis schon beendet ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Feststellungsinteresse setzt zwar nicht mehr das Bestehen der Rechtsbeziehung voraus, doch muss die Feststellung einer bereits beendeten Rechtsbeziehung für die gegenwärtige Rechtslage noch von Bedeutung sein.OGH 9 ObA 32/22d, 30.06.2022
- Hier: Feststellungsklage, dass ein Kaufvertrag nicht (mehr) besteht: Das rechtliche Interesse an der Feststellung wurde verneint.OGH 3 Ob 150/13z, 08.10.2013
- Bei einem beendeten Vertragsverhältnis ist das rechtliche Interesse nur anerkannt, wenn das ergehende Urteil immer noch geeignet ist, die Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander zu schaffen. Gerade in diesem Fall ist das Festellungsinteresse nicht mehr offenkundig und bedarf es konkreter Behauptungen darüber.OGH 2 Ob 2286/96g, 19.09.1996
- Bereits beendetes Vertragsverhältnis.OGH 5 Ob 554/77, 21.03.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 9 ObA 32/22d, 30.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn das Urteil für Ihre heutige Rechtslage noch Bedeutung hat. Es muss weiterhin geeignet sein, Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Gegenseite zu sein. Bei einem beendeten Vertragsverhältnis versteht sich das nicht mehr von selbst; Sie müssen konkret begründen und beweisen, worin Ihr Interesse liegt.
Das rechtliche Interesse an der Feststellung muss nicht nur bei der Klage, sondern noch im Zeitpunkt des Urteils vorliegen, also am Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Fällt es bis dahin weg, etwa weil die Ansprüche verjährt sind, wird die Klage abgewiesen.