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Welcher Zeitpunkt zählt, wenn ich einen Vertrag aus wichtigem Grund beende?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsument, Mieter, Vermieter
Es kommt auf den Zeitpunkt an, in dem Sie die Auflösung erklärt haben. Nur Umstände, die damals schon vorlagen, zählen; bei länger andauernden Zuständen ist der gesamte bisherige Zeitraum zu betrachten. Weitere Gründe können Sie nachschieben, wenn sie zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.01.2017 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung abzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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