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Reicht es, dass die Gegenseite ihr Recht ernstlich behauptet?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Beschuldigter
Sie können feststellen lassen, dass ein Recht nicht besteht, wenn die Gegenseite es ernstlich behauptet und dadurch Unsicherheit entsteht. Erhebt die Gegenseite diese Behauptung sogar in einem Strafverfahren gegen Sie, zeigt das besonders deutlich, wie ernst sie es meint.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Das rechtliche Interesse an der Feststellung, daß ein Recht nicht bestehe, ist gegeben, wenn der Bestand eines Rechtes ernstlich behauptet wird, so daß eine tatsächliche Ungewißheit und Unsicherheit besteht. Behauptet der Beklagte diese Rechte in einem gegen den Kläger anhängigen Strafverfahren, unterstreicht dies den ernsten Charakter der Inanspruchnahme des Rechtes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Fehlendes Interesse bei unbestrittenem Recht

Nein. Ist das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Gegenseite gar nicht strittig, fehlt Ihnen das Interesse an einer gerichtlichen Feststellung. Steht das Verhältnis als solches außer Streit, können Sie aber einzelne daraus folgende Rechte und Pflichten klären lassen, wenn über diese Unklarheit besteht.

günstig für Beklagter Geeignetheit der begehrten Feststellung

Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse. Dieses besteht nur, wenn gerade die begehrte Feststellung geeignet ist, die Gefährdung Ihrer Rechtsstellung zu beseitigen. Hilft die Feststellung dagegen nicht weiter, fehlt das Interesse.

Verwandte Fragen

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