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Kann ich gerichtlich klären lassen, ob ein Recht besteht?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Konsument, Unternehmer
Sie dürfen ein Gericht um eine Feststellung bitten, wenn die Gegenseite ein Recht ernsthaft behauptet. Der unsichere Zustand belastet beide Seiten, deshalb ist es sinnvoll, ihn rasch zu beenden. Die Gegenseite muss das behauptete Recht dann beweisen oder aufgeben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist dann anzuerkennen, wenn der Beklagte das Recht ernsthaft behauptet, sodass es zweckmäßig ist, den für beide Teile nachteiligen Schwebezustand zu beendigen, die Anmaßung als Ursache der bestehenden Rechtsunsicherheit abzuwehren und den Gegner zu zwingen, das angemaßte Recht zu beweisen oder aufzugeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Interesse an einer Feststellungsklage

Wenn Sie eine gerichtliche Feststellung begehren, müssen Sie behaupten und nötigenfalls auch beweisen, dass Sie ein rechtliches Interesse an einer baldigen Klärung haben.

günstig für Beklagter Geeignetheit der begehrten Feststellung

Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse. Dieses besteht nur, wenn gerade die begehrte Feststellung geeignet ist, die Gefährdung Ihrer Rechtsstellung zu beseitigen. Hilft die Feststellung dagegen nicht weiter, fehlt das Interesse.

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