Kann ich gerichtlich klären lassen, ob ein Recht besteht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erlöschen der UnterhaltspflichtOGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- Hier: Berühmung einer Forderung in Höhe von 10.548,46 EUR durch Fälligstellung im Rahmen eines Schreibens unter Klagsandrohung und Behauptung, der Kläger sei in diesem Umfang schadenersatzpflichtig geworden, wobei auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Klägers in den Raum gestellt wurde.OGH 8 Ob 137/19h, 24.01.2020
- Der Kläger muss auf allfällige Schritte der Gegenseite auf gerichtliche Geltendmachung der behaupteten Ansprüche nicht warten, sondern kann durch Feststellungsklage die von der Beklagten geschaffene Rechtsunsicherheit beenden.OGH 8 Ob 137/19h, 24.01.2020
- Hier: Rechtliches Interesse des Mieters an der Feststellung des Bestehens eines aufrechten Mietverhältnisses bejaht, weil die beklagte Vermieterin den Bestand des Mietvertrags bestreitet.OGH 6 Ob 134/17z, 21.12.2017
- Das rechtliche Interesse ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Kläger auch eine weitergehende Feststellung über den Inhalt des zwischen ihm und der Beklagten bestehenden Rechtsverhältnisses erwirken könnte (sei es durch eine weiter reichende negative Feststellungsklage, sei es durch eine positive Feststellungsklage).OGH 4 Ob 231/06h, 19.12.2006
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Dies gilt für eine negative Feststellungsklage.OGH 6 Ob 209/00d, 15.03.2001
- Eine in der Ausstellung von Rechnungen zu sehende Berühmung, mit dem Kläger bestimmte Kaufverträge abgeschlossen zu haben, und die sich daran möglicherweise anknüpfenden privatrechtlichen Folgen begründen ein Feststellungsinteresse.OGH 1 Ob 528/94, 11.03.1994
- Bestreitung der Ersitzung.OGH 8 Ob 546/86, 19.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 25.
- OGH 4 Ob 67/25v, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- OGH 9 ObA 94/23y, 18.03.2024
- OGH 5 Ob 218/22b, 19.01.2023
- OGH 6 Ob 134/17z, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie eine gerichtliche Feststellung begehren, müssen Sie behaupten und nötigenfalls auch beweisen, dass Sie ein rechtliches Interesse an einer baldigen Klärung haben.
Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse. Dieses besteht nur, wenn gerade die begehrte Feststellung geeignet ist, die Gefährdung Ihrer Rechtsstellung zu beseitigen. Hilft die Feststellung dagegen nicht weiter, fehlt das Interesse.