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Muss das Feststellungsurteil für unsere weitere Beziehung Bedeutung haben?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Ein rechtliches Interesse haben Sie, wenn durch das Verhalten der Gegenseite eine erhebliche Ungewissheit über Ihr Recht entstanden ist und ein Urteil diese beseitigen kann. Das Urteil muss über einen möglichen Zahlungsanspruch hinaus Grundlage für Ihre weiteren Rechtsbeziehungen sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (57 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines Rechtes liegt dann vor, wenn infolge Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechtes entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils beseitigt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 57.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Geeignetheit der begehrten Feststellung

Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse. Dieses besteht nur, wenn gerade die begehrte Feststellung geeignet ist, die Gefährdung Ihrer Rechtsstellung zu beseitigen. Hilft die Feststellung dagegen nicht weiter, fehlt das Interesse.

günstig für Beklagter Interesse an einer Feststellungsklage

Wenn Sie eine gerichtliche Feststellung begehren, müssen Sie behaupten und nötigenfalls auch beweisen, dass Sie ein rechtliches Interesse an einer baldigen Klärung haben.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtliches Interesse an rascher Feststellung
Verfahrensrecht · Zeitpunkt des Feststellungsinteresses
Verfahrensrecht · Feststellungsinteresse als Voraussetzung