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Brauche ich ein Urteil, wenn niemand mein Recht bestreitet?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Grundeigentümer
Nein. Ist das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Gegenseite gar nicht strittig, fehlt Ihnen das Interesse an einer gerichtlichen Feststellung. Steht das Verhältnis als solches außer Streit, können Sie aber einzelne daraus folgende Rechte und Pflichten klären lassen, wenn über diese Unklarheit besteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Nur wenn das Rechtsverhältnis nicht bestritten ist, muss das rechtliche Interesse an seiner alsbaldigen Feststellung verneint werden (SZ 25/311).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung

Ja. Ein rechtliches Interesse haben Sie, wenn durch das Verhalten der Gegenseite eine erhebliche Ungewissheit über Ihr Recht entstanden ist und ein Urteil diese beseitigen kann. Das Urteil muss über einen möglichen Zahlungsanspruch hinaus Grundlage für Ihre weiteren Rechtsbeziehungen sein.

günstig für Kläger Nachweis des Feststellungsinteresses

Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.

Verwandte Fragen

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