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Kann ich Abgabenfragen vor das Zivilgericht bringen?

betrifft Erben, Bürger, Kläger, Behörden
Rechte, die Sie vor den ordentlichen Gerichten nicht durchsetzen können, können Sie dort auch nicht feststellen lassen. Das gilt für alle Verhältnisse des öffentlichen Rechts, sofern der Gerichtsweg nicht ausdrücklich zugelassen ist, etwa bei der Frage, ob eine Abgabenschuld des Verstorbenen auf den Nachlass übergeht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Rechte oder Rechtsverhältnisse, für deren Durchsetzung der Rechtsweg unzulässig ist, können auch im Wege der Feststellung nicht vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden. Mangels ausdrücklicher Zulassung des ordentlichen Rechtsweges gilt dies für alle Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechtes (hier hinsichtlich des Überganges der Zahlungsverpflichtung eines Abgabenanspruches gegenüber dem Erblasser auf die Verlassenschaft).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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