Kann ich Abgabenfragen vor das Zivilgericht bringen?
betrifft Erben, Bürger, Kläger, Behörden
Rechte, die Sie vor den ordentlichen Gerichten nicht durchsetzen können, können Sie dort auch nicht feststellen lassen. Das gilt für alle Verhältnisse des öffentlichen Rechts, sofern der Gerichtsweg nicht ausdrücklich zugelassen ist, etwa bei der Frage, ob eine Abgabenschuld des Verstorbenen auf den Nachlass übergeht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Rechte oder Rechtsverhältnisse, für deren Durchsetzung der Rechtsweg unzulässig ist, können auch im Wege der Feststellung nicht vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden. Mangels ausdrücklicher Zulassung des ordentlichen Rechtsweges gilt dies für alle Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechtes (hier hinsichtlich des Überganges der Zahlungsverpflichtung eines Abgabenanspruches gegenüber dem Erblasser auf die Verlassenschaft).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die begehrte Feststellung hinsichtlich des Fischereiausübungsrechts nach dem Tir FischereiG ist als zum öffentlichen Recht gehörend, dem Verwaltungsverfahren vorbehalten.OGH 1 Ob 221/14b, 03.03.2015
- Hier: Tir FLG 1996.OGH 8 Ob 101/14g, 19.12.2014
- Hier: Tir FLG 1996.OGH 8 Ob 107/14i, 19.12.2014
- Gegenstand einer Feststellungsklage kann nur die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen oder Rechten sein, die ihren Ursprung in den Rechtsbereichen haben, die dem Privatrecht im weitesten Sinne zuzuordnen sind. Sie dürfen nicht unklagbar sein, und für ihre selbstständige Geltendmachung darf der Rechtsweg nicht unzulässig sein.OGH 1 Ob 177/08y, 31.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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