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Kann ich die Auskunft der Sozialversicherung vor Gericht erzwingen?

günstig für Versicherungsträger betrifft Arbeitgeber, Unternehmer, Sozialversicherungsträger, Gläubiger
Die Mitteilung über offene Sozialversicherungsbeiträge beruht auf einem Auskunftsrecht des öffentlichen Rechts. Solche Pflichten können Sie nicht als Anspruch auf Rechnungslegung vor dem Zivilgericht durchsetzen. Daran ändert es nichts, dass das Sozialversicherungsrecht in anderen Bereichen Berührungspunkte mit dem Zivilrecht hat.

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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die in § 62 Abs 1 ASVG angeordnete Mitteilung über Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen beruht auf einem öffentlich-rechtlichen Auskunftsrecht. Verpflichtungen öffentlich-rechtlicher Natur scheiden aber aus dem Anwendungsbereich des Art XLII Abs 1 erster Fall EGZPO aus. Das öffentlich-rechtliche Auskunftsrecht gemäß § 62 Abs 1 ASVG kann nicht deshalb in einen Rechnungslegungsanspruch nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im Sinne des Art XLII Abs 1 erster Fall EGZPO umgedeutet werden, weil das Sozialversicherungsrecht in anderen Bereichen Berührungspunkte mit dem Zivilrecht aufweist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106848 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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