Bleibt meine Feststellungsklage sinnvoll, wenn der Gegner nachgibt?
betrifft Kläger, Beklagter, Versicherte
Das hängt vom Einzelfall ab. Gibt Ihr Gegner während des Verfahrens eine Erklärung zu Ihren Gunsten ab, prüft das Gericht anhand der besonderen Umstände, ob Ihr Interesse an der Feststellung fortbesteht. Eine rein abstrakte Möglichkeit, der Streit könnte wieder aufleben, genügt dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ob ungeachtet einer vom Beklagten im Lauf des Prozesses zu Gunsten des Klägers abgegebenen Erklärung der Fortbestand eines rechtlichen Interesses des letzteren an einer alsbaldigen Feststellung des begehrten Inhaltes bejaht werden kann, lässt sich nur nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Deckungsklage; Frage des Wegfalls des rechtlichen Interesses bei konstitutivem/deklarativem Anerkenntnis.OGH 7 Ob 67/23p, 30.08.2023
- Hier: Hat die Beklagte die tatsächliche Rechtslage bereits in der Klagebeantwortung klargestellt und die Klägerin die zunächst unrichtige Berühmung durch die Beklagte mitveranlasst, liegt in der Auffassung, das Feststellungsinteresse sei bereits vor Schluss der mündlichen Verhandlung weggefallen keine Fehlbeurteilung.OGH 6 Ob 37/13d, 08.05.2013
- Rein theoretische Befürchtungen genügen den Erfordernissen des § 228 ZPO in Bezug auf die „rechtlich‑praktische Bedeutung“ der begehrten Feststellung nicht.OGH 9 ObA 43/11f, 30.01.2012
- Eine rein abstrakte Möglichkeit, der Kläger könnte vielleicht vom Beklagten irgendwann einmal zum Wiederaufrollen des Prozesses veranlasst werden, kann den Erfordernissen des § 228 ZPO nicht genügen. Ein rechtlich und wirtschaftlich sinnloses Verhalten des Gegners, welcher einen behaupteten Anspruch fallen ließ, kann auch nicht vermutet werden.OGH 6 Ob 610/84, 24.10.1984
- Hier: Außergerichtliche Anerkenntnis der Unterlassung weiterer Eigentumseingriffe.OGH 1 Ob 51/71, 11.03.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 4 Ob 169/22i, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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