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Fällt mein Feststellungsinteresse weg, wenn die Gegenseite anderswo klagt?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Rechtsuchende
Das Interesse an einer Feststellung muss bis zum Schluss der Verhandlung in erster Instanz vorhanden sein. Es fällt aber nicht schon dadurch weg, dass die Gegenseite ihre Forderung in einem anderen Verfahren geltend macht und dort aufgerechnet wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Das Feststellungsinteresse muss noch im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz vorhanden sein. Das Interesse an der Feststellung, dass die Forderung der beklagten Partei zu Recht bestehe und die Gegenforderung der Beklagten durch Kompensation erloschen sei, fällt nicht dadurch weg, dass die beklagte Partei ihre Forderung in einem Wechselverfahren geltend macht und die klagende Partei in diesem Verfahren ihre Forderung kompensando geltend macht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 40.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zeitpunkt des Feststellungsinteresses

Das rechtliche Interesse an der Feststellung muss nicht nur bei der Klage, sondern noch im Zeitpunkt des Urteils vorliegen, also am Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Fällt es bis dahin weg, etwa weil die Ansprüche verjährt sind, wird die Klage abgewiesen.

günstig für Beklagter Feststellungsinteresse als Voraussetzung

Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse an der Klärung. Fehlt dieses Interesse, ist Ihre Klage nicht berechtigt und wird abgewiesen. Es handelt sich also um eine inhaltliche Voraussetzung des Anspruchs.

Verwandte Fragen

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