Fällt mein Feststellungsinteresse weg, wenn die Gegenseite anderswo klagt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die während des Rechtsstreits eingetretene Möglichkeit, bezüglich der streitigen Ansprüche eine Leistungsklage einzubringen, beseitigt das Feststellungsinteresse aber nur dann, wenn damit tatsächlich alle von der Feststellungsklage erfassten Rechtsbeziehungen vollständig ausgeschöpft werden könnten.OGH 6 Ob 239/20w, 15.03.2021
- Grundsätzlich ist auch dann, wenn im Laufe der Verhandlung erster Instanz ein zuvor der Höhe nach noch nicht abschätzbarer Schaden bezifferbar und damit die Möglichkeit einer Leistungsklage eröffnet wird, etwa weil die Schadensentwicklung mittlerweile endgültig abgeschlossen ist, vom Wegfall des Feststellungsinteresses auszugehen.OGH 6 Ob 239/20w, 15.03.2021
- Entfällt das bei Klageerhebung noch bestehende Feststellungsinteresse aufgrund geänderter Sachumstände noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz, dann ist die Feststellungsklage mangels rechtlichen Interesses abzuweisen.OGH 6 Ob 239/20w, 15.03.2021
- Behauptungen des Beklagten im Berufungs- und Revisionsverfahren können zu dessen Begründung nicht herangezogen werden.OGH 4 Ob 240/12s, 19.03.2013
- Hier: Für die Haftung für zukünftige Schäden aus einer Körperverletzung.OGH 4 Ob 191/11h, 20.12.2011
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- Das Ableben der klagenden Partei nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz führt nicht zum Wegfall des Feststellungsinteresses.OGH 4 Ob 191/11h, 20.12.2011
- Das Ableben des Verletzten nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz führte daher nicht zum Wegfall des Feststellungsinteresses.OGH 6 Ob 6/09i, 26.03.2009
- Hier: Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung der mangelnden Verpflichtung zur Befolgung einer Weisung des Arbeitgebers, obwohl die mit Weisung aufgetragene Arbeit vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz durch den Arbeitnehmer ausgeführt wurde.OGH 8 ObA 23/04x, 15.04.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 40.
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 22/23k, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 66/22d, 14.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 238/21t, 14.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 115/21h, 20.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 23/18z, 28.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 153/16w, 23.11.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 39/16t, 27.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das rechtliche Interesse an der Feststellung muss nicht nur bei der Klage, sondern noch im Zeitpunkt des Urteils vorliegen, also am Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Fällt es bis dahin weg, etwa weil die Ansprüche verjährt sind, wird die Klage abgewiesen.
Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse an der Klärung. Fehlt dieses Interesse, ist Ihre Klage nicht berechtigt und wird abgewiesen. Es handelt sich also um eine inhaltliche Voraussetzung des Anspruchs.