Kann ich vor Gericht klären lassen, was tatsächlich passiert ist?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ein Feststellungsantrag setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten ein Recht oder ein Rechtsverhältnis strittig ist. Streiten Sie dagegen nur darüber, wie sich der Sachverhalt zugetragen hat, wird der Antrag abgewiesen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ist zwischen den Parteien kein Recht oder Rechtsverhältnis auf Basis des behaupteten Sachverhalts strittig, sondern nur der Sachverhalt selbst, ist der Antrag mangels Feststellungsinteresses abzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mangelndes Feststellungsinteresse betreffend die Auslegung von Sonder(einzel)verträgen zu Fragen der Überstundenvergütung.OGH 8 ObA 32/22x, 30.08.2022
- Das Fehlen des Feststellungsinteresses führt nach ständiger Rechtsprechung zur Abweisung des Feststellungsantrags.OGH 8 ObA 14/13m, 27.06.2013
- Ist zwischen den Parteien des Verfahrens kein Recht oder Rechtsverhältnis strittig, so fehlt es damit am rechtlichen Interesse.OGH 8 ObA 14/13m, 27.06.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117528 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 7.
- OGH 8 ObA 32/22x, 30.08.2022
- OGH 8 ObA 54/18a, 16.12.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 40/19a, 25.06.2019
- OGH 9 ObA 44/19i, 25.06.2019
- OGH 8 ObA 17/17h, 25.10.2017
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
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