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Wann ist die Änderung des Namens ein unzulässiger Parteiwechsel?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Gesellschaften, Krankenhausträger
Entscheidend ist, ob hinter der alten und der neuen Bezeichnung dieselbe Person steht. Gibt es zwei verschiedene Rechtsträger, spricht das in der Regel für einen Parteiwechsel, der nur ausnahmsweise zulässig ist. Steht dagegen zweifelsfrei fest, wer von Anfang an gemeint war, darf die Bezeichnung auch auf einen anderen Rechtsträger richtiggestellt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 23.10.2019 (24 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Die Existenz zweier Rechtssubjekte spricht für einen Parteiwechsel, die Existenz nur eines aber für eine bloße Berichtigung der Parteienbezeichnung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039297 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Berichtigung der Parteienbezeichnung

Ja, wenn nur die Bezeichnung falsch ist und weiterhin dieselbe Person gemeint bleibt. Aus der Klage muss erkennbar sein, für wen oder gegen wen der Anspruch erhoben wird. Soll dagegen eine andere Person an die Stelle der bisherigen treten, ist das keine Berichtigung mehr und nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.

günstig für Kläger Berichtigung der Parteibezeichnung

Ändert eine Gesellschaft nur ihren Firmenwortlaut, wird die Bezeichnung der Partei im Verfahren einfach berichtigt. Auch eine unvollständige Angabe des Namens ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen richtigzustellen.

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