Kann eine falsche Bezeichnung des Beklagten in der Klage berichtigt werden?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer
Eine Berichtigung der Parteibezeichnung ist grundsätzlich zulässig. Ergibt sich aber aus der Klage eindeutig und zweifelsfrei, dass die im Kopf genannte Person gar nicht die nach dem gesamten Inhalt gemeinte Partei ist, dann bedeutet die Berichtigung zugleich einen Wechsel der Person.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Nur dann, wenn sich aus dem Inhalt der Klage eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ergibt, dass die nur auf Grund der Angaben im Kopf der Klage als Beklagter behandelte Partei nicht die nach dem gesamten Inhalt der Klage richtig als Beklagter bezeichnete Person war, ist die in einem solchen Fall an sich zulässige "Richtigstellung" der Parteibezeichnung gleichzeitig mit einem Personenwechsel verbunden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Berichtigung der Parteibezeichnung bei Gesamtrechtsnachfolge nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, weil § 9 EO einschlägig ist.OGH 3 Ob 195/23g, 31.01.2024
- Hier: Aus der Klagserzählung geht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise hervor, dass der Kläger die Klage gegen den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten Motorrads richten wollte.OGH 2 Ob 212/20w, 26.05.2021
- Führt eine Berichtigung der Parteibezeichnung zu einem Personenwechsel auf Seite einer der Parteien, muss die richtige Partei das bis zur Berichtigung durchgeführte Verfahren nicht gegen sich gelten lassen. Insoweit die richtige Partei im Verfahren nicht einbezogen wurde, ist dieses vielmehr für nichtig zu erklären.OGH 2 Ob 100/14s, 23.10.2014
- Hier: Klage gegen Halter des am Unfall beteiligten LKW gerichtet; dies ist nicht der in Anspruch genommene (einzige) Geschäftsführer, sondern die gleichnamige GmbH.OGH 2 Ob 75/14i, 22.05.2014
- Hier: Unzulässiger Parteiwechsel zwischen teilrechtsfähiger Universität und Bund.OGH 1 Ob 12/12i, 23.03.2012
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- Hier: Änderung von einer nicht protokollierten Einzelfirma auf den Eigentümer des Unternehmens.OGH 7 Ob 25/08i, 12.03.2008
- Hier: Richtigstellung in Kunstfehlerprozess auf 100%ige Tochtergesellschaft, die unbestritten die Krankenhausträgerin ist.OGH 1 Ob 107/07b, 26.06.2007
- Hier: Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf die „Eigentümergemeinschaft".OGH 7 Ob 272/06k, 31.01.2007
- Hier: Berichtigung bei behaupteter Solidarhaftung unzulässig, weil kumulativer Schuldbeitritt notariellrechtliche Frage.OGH 8 Ob 138/05k, 21.09.2006
- Hier: Berichtigung der Parteienbezeichnung von der Landeskrankenanstalt Klagenfurt auf das Land Kärnten.OGH 9 ObA 76/04y, 29.09.2004
- Hier: Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei von der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einzelne Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 269/02y, 03.12.2002
- Selbst im Falle der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes in das Verfahren liegt keine unzulässige Parteiänderung vor, wenn sich aus den anspruchsbegründeten Tatsachenbehauptungen für den Prozessgegner eindeutig ergibt, wer ihm gegenübersteht.OGH 5 Ob 269/02y, 03.12.2002
- Eine Klagsänderung liegt selbst im Falle der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes nicht vor, wenn sich aus der Klagserzählung, etwa durch Bezugnahme auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, eindeutig ergibt, wer der Beklagte sein sollte, sodass der in Anspruch genommene Beklagte wissen musste, wen die Klage betraf.OGH 8 ObA 164/01b, 30.08.2001
- Im vorliegenden Fall mag sich zwar der Kläger über die Eigentumsverhältnisse am dienenden Grundstück geirrt und deshalb nicht alle vier Eigentümer (Miteigentümer) als Beklagte bezeichnet haben. Dies ändert aber nichts daran, dass die Anführung weiterer Personen als Beklagte im Verlauf des Verfahrens unzulässig ist.OGH 6 Ob 36/00p, 05.10.2000
- Die Änderung der Parteibezeichnung darf nicht dazu führen, dass der Mangel der Sachlegitimation des als beklagte Partei bezeichneten Rechtssubjektes saniert wird.OGH 6 Ob 36/00p, 05.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 32.
- OGH 8 Ob 105/24k, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 224/20g, 21.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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