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Kann eine falsche Bezeichnung des Beklagten in der Klage berichtigt werden?

betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer
Eine Berichtigung der Parteibezeichnung ist grundsätzlich zulässig. Ergibt sich aber aus der Klage eindeutig und zweifelsfrei, dass die im Kopf genannte Person gar nicht die nach dem gesamten Inhalt gemeinte Partei ist, dann bedeutet die Berichtigung zugleich einen Wechsel der Person.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Nur dann, wenn sich aus dem Inhalt der Klage eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ergibt, dass die nur auf Grund der Angaben im Kopf der Klage als Beklagter behandelte Partei nicht die nach dem gesamten Inhalt der Klage richtig als Beklagter bezeichnete Person war, ist die in einem solchen Fall an sich zulässige "Richtigstellung" der Parteibezeichnung gleichzeitig mit einem Personenwechsel verbunden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 32.

Im Gesetz

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