Was gilt, wenn die geklagte Firma inzwischen umbenannt wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.06.2022 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Berichtigung der Parteienbezeichnung von einer nicht existierenden "protokollierten Einzelfirma" auf die gleichlautende existierende Kommanditgesellschaft ist zulässig.OGH 4 Ob 2340/96p, 17.12.1996
- Die Unvollständigkeit in der Angabe des Namens (hier der Firma nach § 4 Abs 1 GenG) ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berichtigen.OGH 3 Ob 636/82, 06.10.1982
- Hier: GmbH & Co KG.OGH 5 Ob 595/77, 05.07.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 2 Ob 15/22b, 27.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.
Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn aus der Klage zweifelsfrei erkennbar ist, wer geklagt sein sollte. Fehlt diese Klarheit, liegt keine bloße Berichtigung vor, sondern der Austausch der Partei.