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Darf die Bezeichnung der beklagten Partei geändert werden?

betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmen
Die Bezeichnung der Partei darf nicht so berichtigt werden, dass an die Stelle des Geklagten ein anderes, bisher nicht geklagtes Rechtssubjekt tritt. Ist der Geklagte aber Gesamtrechtsnachfolger geworden, ist die Berichtigung zulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Eine Änderung der Parteienbezeichnung ist nur dann ausgeschlossen, wenn im Berichtigungsweg ein bestehendes und beklagtes Rechtssubjekt gegen ein anderes bestehendes nicht beklagtes Rechtssubjekt ausgetauscht werden soll. Dies trifft aber bei einer Gesamtrechtsnachfolge nicht zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 38.

Im Gesetz

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