Darf die Bezeichnung der beklagten Partei geändert werden?
betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmen
Die Bezeichnung der Partei darf nicht so berichtigt werden, dass an die Stelle des Geklagten ein anderes, bisher nicht geklagtes Rechtssubjekt tritt. Ist der Geklagte aber Gesamtrechtsnachfolger geworden, ist die Berichtigung zulässig.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Eine Änderung der Parteienbezeichnung ist nur dann ausgeschlossen, wenn im Berichtigungsweg ein bestehendes und beklagtes Rechtssubjekt gegen ein anderes bestehendes nicht beklagtes Rechtssubjekt ausgetauscht werden soll. Dies trifft aber bei einer Gesamtrechtsnachfolge nicht zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch im Revisionsverfahren.OGH 6 ObA 2/23x, 17.01.2025
- Hier: Unzulässiger Parteiwechsel.OGH 2 Ob 113/20m, 14.10.2020
- Hier: Unzulässiger Parteiwechsel von der - auch strafgerichtlich verfolgten - potentiell haftenden natürlichen Person auf die mit der Schneeräumung und Streuung der Wege tatsächlich betraute juristische Person.OGH 1 Ob 92/17m, 30.08.2017
- Die Richtigstellung hat in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen zu erfolgen (es sei denn, der Kläger beharrt trotz Erörterung einer an sich zulässigen Berichtigung auf seiner Bezeichnung).OGH 2 Ob 156/01g, 21.06.2001
- Die Umwandlung einer GmbH durch Übertragung des Unternehmens auf den Gesellschafter stellt eine Gesamtrechtsnachfolge dar. Bei einer solchen ist die Parteienbezeichnung zu berichtigen, wobei eine Richtigstellung auch dann zulässig ist, wenn die Gesamtrechtsnachfolge auf Seite der klagenden Partei bereits vor Einbringung der Klage eingetreten ist.OGH 2 Ob 156/01g, 21.06.2001
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unzulässiger Parteiwechsel zwischen Bund und teilrechtsfähiger Hochschule (nunmehr Universität) für angewandte Kunst.OGH 1 Ob 245/00m, 28.11.2000
- Hier: Ausscheiden der Kommanditisten aus der KG und Anwachsung des Vermögens auf die verbliebene Komplementär GmbH.OGH 9 ObA 6/98t, 11.03.1998
- Die Verschmelzung zweier GmbH, die den Transfer des gesamten Vermögens der übertragenden an die übernehmende Gesellschaft bewirkt, ist ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge.OGH 5 Ob 504/96, 14.10.1997
- Hier: Die Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen" als Gesamtrechtsnachfolgerin gemäß § 17 Abs 1 BundesbahnG 1992 (auch) in Ansehung der Forderung und Verbindlichkeiten des Bundes, die sich auf den seinerzeit als Zweig dessen Betriebsverwaltung gebildeten Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesbahnen" bezogen.OGH 1 Ob 236/97f, 27.08.1997
- Hier: Keine "Richtigstellung" der Bezeichnung von einer Gesellschafterin auf die Geschäftsführerin.OGH 4 Ob 152/93, 02.11.1993
- Daran hat auch die durch die ZVN 1983 neu geschaffene Bestimmung des § 235 Abs 5 ZPO nichts geändert, weil sie nur die bisherige Lehre und Rechtsprechung festschreibt.OGH 7 Ob 591/85, 11.07.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 38.
- OGH 3 Ob 53/26d, 29.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 118/25x, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 ObA 2/23x, 17.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 66/24i, 14.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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