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Wann ist eine Sache in einen laufenden Prozess verstrickt?

betrifft Kläger, Beklagte, Käufer, Parteien
Eine Sache ist in den Prozess verstrickt, wenn sich die Berechtigung von Kläger oder Beklagtem aus ihrer Beziehung zu dieser Sache ergibt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Sache im Wortlaut des Begehrens ausdrücklich genannt ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Eine Sache ist streitverfangen immer dann, wenn die Sachbefugnis des Klägers oder des Beklagten im Prozess auf den Rechtsbeziehungen zu dieser Sache beruht, gleichgültig, ob sich das Sachantragsbegehren unmittelbar schon in seinem Wortlaut auf diese Sache erstreckt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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