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Braucht eine Klagsänderung einen eigenen Gerichtsbeschluss?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Stimmt die Gegenseite einer Änderung der Klage ausdrücklich oder durch ihr Verhalten zu, ist die Änderung damit bereits zugelassen. Das Gericht muss darüber keinen eigenen Beschluss fassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.07.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Eine Klagsänderung im Sinne des § 235 Abs 1 bis 3 ZPO ist, wenn der Gegner ihr ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, mit diesem Einverständnis (ipso fakto) zugelassen, ohne dass das Gericht darüber einen Beschluss zu fällen hätte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Rechtsmittel gegen eine zugelassene Klagsänderung

Hat das Erstgericht eine Klagsänderung ohne eigenen Beschluss zugelassen, wird das Gericht zweiter Instanz darüber als Rekursgericht tätig. Für Ihr Rechtsmittel und dessen Frist gelten daher die Regeln über den Rekurs und nicht jene über die Berufung.

günstig für Beklagter Klagsänderung im Berufungsverfahren

Im Berufungsverfahren können Sie Ihre Klage weder ändern noch bloß abwandeln. Entscheidet das Berufungsgericht über eine solche angestrebte Änderung, ist dieser Beschluss anfechtbar.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Stillschweigende Zulassung der Klagsänderung
Verfahrensrecht · Fehlender Beschluss über die Klagsänderung
Verfahrensrecht · Ergänzung des Vorbringens und Klagsänderung