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Gilt die Klageänderung auch ohne eigenen Beschluss des Gerichts als zugelassen?

günstig für Kläger betrifft Beklagter, Kläger
Ja. Entscheidet das Gericht in der Sache über das geänderte Begehren, hat es die Änderung damit stillschweigend zugelassen. Wollen Sie das nicht hinnehmen, müssen Sie es in Ihrem Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung beanstanden, sonst steht die Zulassung endgültig fest.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Fällt das Erstgericht ohne Fassung eines förmlichen Beschlusses über das geänderte Begehren eine Sachentscheidung, ist hierin eine implicite ausgesprochene Zulassung der Klagsänderung zu erblicken. Dies gilt auch dann, wenn das Erstgericht auch das geänderte Begehren abgewiesen hat (gegenteilig 8 Ob 142/70 = JBl 1971,256). Die in der Urteilsfällung gelegene Entscheidung über die Klagsänderung ist dann so wie der darüber gefasste und in die Urteilsausfertigung aufgenommen Beschluss abgesondert anfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Rechtsmittel gegen eine zugelassene Klagsänderung

Hat das Erstgericht eine Klagsänderung ohne eigenen Beschluss zugelassen, wird das Gericht zweiter Instanz darüber als Rekursgericht tätig. Für Ihr Rechtsmittel und dessen Frist gelten daher die Regeln über den Rekurs und nicht jene über die Berufung.

günstig für Beklagter Anfechtung der Nichtzulassung einer Klagsänderung

Nein. Hat schon das erste Gericht die Änderung der Klage nicht zugelassen und bestätigt das zweite Gericht diese Entscheidung, können Sie dagegen nicht mehr weiter vorgehen. Das gilt auch für die bloße Ausdehnung der Klage auf einen höheren Betrag.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Fehlender Beschluss über die Klagsänderung
Verfahrensrecht · Zustimmung zur Klagsänderung
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