Muss ich rügen, wenn das Gericht die Klageänderung stillschweigend behandelt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Vorbehalten der Entscheidung über die Zulassung der Klageänderung bis nach der Entscheidung über die ursprüngliche Klage, die hier in deren Zurückweisung wegen Verneinung der Zulässigkeit des Rechtswegs lag, ist in der Bestimmung des § 235 Abs 3 ZPO nicht vorgesehen.OGH 3 Ob 203/14w, 21.04.2015
- Die Unterlassung eines Ausspruchs über die Zulassung einer Klagsänderung begründet einen Verfahrensmangel.OGH 1 Ob 624/92, 02.07.1993
- Hier: Keine Genehmigung angenommen; ausschließlich gemäß SZ 22/106 erledigt.OGH 5 Ob 47/75, 08.04.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 9 Ob 16/19x, 25.06.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat das Erstgericht eine Klagsänderung ohne eigenen Beschluss zugelassen, wird das Gericht zweiter Instanz darüber als Rekursgericht tätig. Für Ihr Rechtsmittel und dessen Frist gelten daher die Regeln über den Rekurs und nicht jene über die Berufung.
Im Berufungsverfahren können Sie Ihre Klage weder ändern noch bloß abwandeln. Entscheidet das Berufungsgericht über eine solche angestrebte Änderung, ist dieser Beschluss anfechtbar.