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Wie bekämpfe ich, dass die Klage geändert werden durfte?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Hat das Erstgericht eine Klagsänderung ohne eigenen Beschluss zugelassen, wird das Gericht zweiter Instanz darüber als Rekursgericht tätig. Für Ihr Rechtsmittel und dessen Frist gelten daher die Regeln über den Rekurs und nicht jene über die Berufung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Prüfung der Zulässigkeit einer vom Erstgericht ohne formellen Beschluss zugelassenen Klagsänderung erfolgt nicht im Rahmen des Berufungsverfahrens, die zweite Instanz wird insoweit vielmehr als Rekursgericht tätig. Die Anfechtung einschließlich der dafür vorgesehenen Frist richtet sich daher nicht nach § 519 ZPO, sondern nach § 521 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zurückweisung einer Klageänderung

Wird Ihre Klageänderung als unzulässig zurückgewiesen, wird das einer Zurückweisung der Klage aus formellen Gründen gleichgehalten. Der Weg zum Obersten Gerichtshof ist deshalb nicht schon allein deswegen verschlossen, weil beide Vorinstanzen gleich entschieden haben. Es hängt aber davon ab, ob eine grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt.

günstig für Kläger Stillschweigende Zulassung der Klagsänderung

Ja. Entscheidet das Gericht in der Sache über das geänderte Begehren, hat es die Änderung damit stillschweigend zugelassen. Wollen Sie das nicht hinnehmen, müssen Sie es in Ihrem Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung beanstanden, sonst steht die Zulassung endgültig fest.

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