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Was ist der Unterschied zwischen Vorfrage und Hauptfrage?

betrifft Kläger, Beklagter
Eine Vorfrage ist eine Frage, von deren Beantwortung die Entscheidung ganz oder teilweise abhängt, die aber nicht selbst der Gegenstand des Rechtsschutzes ist. Über die Hauptfrage wird entschieden, die Vorfrage wird nur auf dem Weg dorthin beurteilt.

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Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Eine Vorfrage ist die Frage nach einem Rechtsverhältnis oder Recht, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung in der Hauptsache ganz oder zum Teil abhängt, ohne das sich aber die Rechtschutzaufgabe in der Beurteilung der Vorfrage erschöpfen könnte. Die Vorfrage unterscheidet sich von der Hauptsache (Hauptfrage) dadurch, daß sie nur ein Bestandteil des Rechtsschutztatbestandes sein kann, ihre Beurteilung aber nicht den Rechtsschutztatbestand erschöpft.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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