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Wie erreiche ich, dass auch eine Vorfrage verbindlich entschieden wird?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Beurteilt ein Gericht eine Frage nur nebenbei, um zu seiner Entscheidung zu kommen, wird diese Beurteilung nicht verbindlich; dasselbe gilt für die Tatsachenfeststellungen. Verbindlich wird eine solche Frage nur, wenn Sie im Verfahren eigens beantragen, dass darüber im Urteilsspruch abgesprochen wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (39 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebensowenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes, die es zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestandes benötigt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041342 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 39.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Frühere Entscheidung als Vorfrage

Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.

günstig für Beklagter Vorfragen und Rechtskraft eines Urteils

Nein. Endgültig feststeht nur, worüber im Urteilsspruch entschieden wurde. Punkte, die das Gericht bloß als Vorfrage geprüft hat, binden ein späteres Verfahren nicht und können dort neu aufgerollt werden.

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