Wie erreiche ich, dass auch eine Vorfrage verbindlich entschieden wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (39 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Bindungswirkung eines Räumungsurteils.OGH 1 Ob 94/23i, 27.06.2023
- Hier: Prüfung der Frage, ob und wieviele Schwerarbeitsmonate im betreffenden Zeitraum vorliegen, als – keine eine Bindungswirkung auslösende – Vorfrage für das Bestehen eines Feststellungsanspruchs nach § 247 Abs 2 ASVG.OGH 10 ObS 113/22y, 18.10.2022
- Hier: Außerstreitiges Verfahren nach § 838a ABGB.OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021
- Eine im Vorprozess relevante Vorfragenbeurteilung wird nur dann von der Rechtskraft erfasst, wenn sie zum Inhalt eines Zwischenantrags auf Feststellung gemacht wird und sie dadurch zum Gegenstand einer eigenen spruchmäßigen Sachentscheidung wird.OGH 8 Ob 26/17g, 28.03.2017
- Die Entscheidungsgründe sind für sich allein aber nicht der Rechtskraft fähig. Der Spruch über die Kosten eines Vorprozesses kann keine Bindungswirkung hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses entfalten. Die Begründung der Kostenentscheidung dient nicht zur Abgrenzung des dem Vorverfahren zugrundeliegenden maßgebenden Sachverhalts.OGH 6 Ob 61/05x, 06.10.2005
- Nur dann, wenn auch die Lösung der Vorfrage zum Gegenstand des Urteils werden muss, weil ein Zwischenfeststellungsantrag gestellt wurde, erwächst dieser Urteilstenor in Rechtskraft.OGH 3 Ob 122/87, 11.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041342 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 4 Ob 188/25p, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 94/23v, 19.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 83/18y, 27.09.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 64/18z, 10.04.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 133/17w, 26.09.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.
Nein. Endgültig feststeht nur, worüber im Urteilsspruch entschieden wurde. Punkte, die das Gericht bloß als Vorfrage geprüft hat, binden ein späteres Verfahren nicht und können dort neu aufgerollt werden.