Bindet eine Nebenfrage aus dem ersten Prozess das zweite Gericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Wurde eine Rechtsfrage im ersten Verfahren nur nebenbei als Vorfrage beurteilt, ist das zweite Gericht daran nicht gebunden. Es entscheidet diese Frage neu. Das gilt gleich, ob sie dort Hauptsache oder wieder nur Vorfrage ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 14.07.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Das Gericht hat in einem zweiten Prozess die in einem Vorprozess bloß als Vorfrage beurteilte Rechtsfrage entweder als Hauptsache oder wieder als Vorfrage ohne Rücksicht auf diese Beurteilung neuerlich zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zentrale Frage der Kausalität in dem aufgrund der Wiederaufnahmsklage beseitigten Urteil nur vorfrageweise beurteilt.OGH 2 Ob 14/15w, 18.02.2015
- Ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl bindet nur hinsichtlich jener Fragen, die (im Bestreitungsfalle) als Hauptfragen zu beurteilen waren (gewesen wären), nicht aber hinsichtlich der im Verfahren über die Mahnklage allenfalls als Vorfrage zu beurteilenden Fragen.OGH 5 Ob 75/09d, 15.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041178 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 5 Ob 113/25s, 14.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 103/22s, 26.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 154/21v, 20.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 37/17g, 30.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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