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Kann ich während des Prozesses eine Vorfrage klären lassen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Eine im Prozess strittig gewordene Vorfrage können Sie gesondert feststellen lassen, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: Die Frage muss bestritten sein, für den Ausgang des Verfahrens bedeutsam sein, das Gericht muss dafür zuständig sein, und sie darf nicht in ein eigenes, ausschließlich vorgeschriebenes Verfahren gehören. Bedeutsam ist sie, wenn die Entscheidung ganz oder teilweise davon abhängt, ohne mit dem geltend gemachten Anspruch selbst ident zu sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 09.06.2022 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Zwischenantrages auf Feststellung sind. 1.) dass das Rechtsverhältnis oder Recht bestritten wurde, 2.) dass es präjudiziell ist, 3.) dass das Prozessgericht dafür zuständig ist, und 4.) dass die Entscheidung nicht in einem ausschließlich vorgeschriebenen Verfahren getroffen werden muss. Das Rechtsverhältnis oder Recht ist präjudiziell, wenn die Entscheidung des Prozesses ganz oder zum Teil von dessen Bestehen oder Nichtbestehen abhängt, ohne dass aber das Rechtsverhältnis oder Recht mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch ident ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zweck des Zwischenfeststellungsantrags

Nein. Der Zwischenantrag auf Feststellung dient nicht dazu, einzelne Rechtsfragen herauszugreifen und darüber ein eigenes Urteil zu bekommen. Auch die bloße rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses, dessen Bestand gar nicht strittig ist, kann damit nicht geklärt werden.

günstig für Beklagter Zwischenantrag der beklagten Partei

Als beklagte Partei können Sie mit einem Zwischenantrag verlangen, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass das für den Anspruch entscheidende Rechtsverhältnis nicht besteht. Es muss für die Entscheidung erheblich sein und Bedeutung über diesen Rechtsstreit hinaus haben.

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