Kann ich während des Prozesses eine Vorfrage klären lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 09.06.2022 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein geschütztes Interesse, mit einem Zwischenfeststellungsantrag die Rechtsfrage der Eintrittsberechtigung nach § 14 Abs 3 MRG zu klären, wenn dies schon aufgrund der Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils im Vorprozess feststeht.OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018
- Hier: Aufteilung der Betriebskosten nach WEG.OGH 5 Ob 45/89, 06.06.1989
- Einstufung und Leistungsbegehren.OGH 4 Ob 71/76, 05.10.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 15.
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 216/17a, 13.02.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 100/17x, 27.09.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Zwischenantrag auf Feststellung dient nicht dazu, einzelne Rechtsfragen herauszugreifen und darüber ein eigenes Urteil zu bekommen. Auch die bloße rechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses, dessen Bestand gar nicht strittig ist, kann damit nicht geklärt werden.
Als beklagte Partei können Sie mit einem Zwischenantrag verlangen, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass das für den Anspruch entscheidende Rechtsverhältnis nicht besteht. Es muss für die Entscheidung erheblich sein und Bedeutung über diesen Rechtsstreit hinaus haben.