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Muss ich neu klagen, wenn ich die Erben falsch bezeichnete?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Erben, Beklagte, Nachlassbeteiligte
Haben Sie den Nachlass als beklagte Partei genannt, obwohl die Erbschaft schon vor der Klage an die Erben übergegangen war, wird die Bezeichnung nur richtiggestellt. Es kommt dadurch keine neue Partei in das Verfahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Die Änderung der Bezeichnung der beklagten Partei von der durch die Erben vertretenen Verlassenschaft in dieselben Erben wegen bereits vor Klagserhebung erfolgter Einantwortung ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung und nicht die Einführung einer neuen Partei in den Rechtsstreit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039627 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Grenze der Namensberichtigung

Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.

günstig für Beklagter Richtigstellung der Parteibezeichnung

Nein. Sie dürfen nur eine falsche Bezeichnung derselben Partei richtigstellen. Haben Sie dagegen die falsche Person oder die falsche Firma geklagt, können Sie das auf diesem Weg nicht nachholen und auch keine weitere Partei in das Verfahren hineinziehen.

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