Kann ich nachträglich jemand anderen als Beklagten in den Prozess ziehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In solchen Fällen, in denen ein von allen Beteiligten gewollter Parteiwechsel nach deren eigenem Vorbringen - ebenso wie in den vom Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen - der Anpassung des Prozessrechtsverhältnisses an die materielle Rechtslage dient, wäre es nicht einzusehen, weshalb die von allen Beteiligten gewünschte Fortsetzung des Verfahrens mit den „richtigen" Parteien entgegen der Dispositionsmaxime des Zivilprozesses aus rein formalen Gründen unzulässig sein sollte.OGH 4 Ob 79/08h, 15.12.2008
- Im vorliegenden Fall mag sich zwar der Kläger über die Eigentumsverhältnisse am dienenden Grundstück geirrt und deshalb nicht alle vier (Mit)Eigentümer als Beklagte bezeichnet haben. Dies ändert aber nichts daran, dass die Anführung weiterer Personen als Beklagte im Verlauf des Verfahrens unzulässig ist.OGH 6 Ob 36/00p, 05.10.2000
- Ist schon die Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes anstelle des bisherigen eine Klageänderung - außer wenn sich aus der Klageerzählung eindeutig ergibt, wer Beklagter sein sollte, muss dies umso mehr für den Hinzutritt neuer Rechtssubjekte gelten. Dass die Zulassung einer solchen "Klageänderung" unabsehbare prozessuale (Eintritt in ein laufendes Verfahren) wie materiellrechtliche Probleme (Beginn der Verjährung uva) mit sich brächte, ist evident.OGH 6 Ob 36/00p, 05.10.2000
- Gewillkürter Parteiwechsel kann unter besonderen Voraussetzungen zulässig sein.OGH 8 Ob 650/91, 30.01.1992
- Die in den Prozeß durch die unrichtige Bezeichnung einbezogene Partei hat Anspruch auf Rücknahme der gegen sie erhobenen Klage unter Anspruchsverzicht oder auf Sachentscheidung.OGH 6 Ob 573/89, 23.04.1989
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- Deren Rechtsschutzinteresse an der Beseitigung einer gerichtlichen Entscheidung ist gegeben.OGH 4 Ob 540/83, 18.10.1983
- Die Berichtigung der Parteibezeichnung von einer Scheingesellschaft auf den für sie Handelnden ist zulässig.OGH 7 Ob 505/80, 24.04.1980
- Bei Klage gegen D als natürliche Person der unter gleichem Namen als D & Co GesmbH eine Firma mit gleichem Firmengegenstand am gleichen Sitz betreibt Berichtigung, wenn nach dem Klagsinhalt die Gesellschaft Beklagte ist.OGH 4 Ob 107/76, 05.10.1976
- Unzulässig anstelle der Kirchner ....AG die Kirchner .....KG.OGH 4 Ob 76/74, 17.12.1974
- Die Richtigstellung der Parteibezeichnung kann nicht dazu mißbraucht werden, eine andere Person, die tatsächlich nicht geklagt wurde, in den Prozeß hineinzuziehen.OGH 2 Ob 236/69, 02.10.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 38.
- OGH 8 ObA 118/20s, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn nur die Bezeichnung falsch ist und weiterhin dieselbe Person gemeint bleibt. Aus der Klage muss erkennbar sein, für wen oder gegen wen der Anspruch erhoben wird. Soll dagegen eine andere Person an die Stelle der bisherigen treten, ist das keine Berichtigung mehr und nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.
Ja, wenn sich aus der Schilderung in der Klage zweifelsfrei ergibt, wen Sie in Anspruch nehmen wollten, etwa durch den Hinweis auf eine bestimmte Rechnung. Dann liegt keine Änderung der Klage vor, selbst wenn es dadurch zu einem Wechsel der Person kommt. Später nachgeschobenes Vorbringen zählt dafür nicht. Die richtige Partei muss den bis dahin geführten Teil des Verfahrens nicht gegen sich gelten lassen.