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Ändert sich die Partei, wenn die beklagte AG zur GmbH wird?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Unternehmer, Gesellschafter
Nein. Wird eine Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt, bleibt es dasselbe Unternehmen. Für das Verfahren bedeutet das nur eine Änderung des Namens und keinen Wechsel der Partei.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

In der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH liegt keine Parteiänderung, sondern nur eine Namensänderung; dies ergibt sich aus § 265 AktG.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Parteiwechsel oder Berichtigung

Entscheidend ist, ob hinter der alten und der neuen Bezeichnung dieselbe Person steht. Gibt es zwei verschiedene Rechtsträger, spricht das in der Regel für einen Parteiwechsel, der nur ausnahmsweise zulässig ist. Steht dagegen zweifelsfrei fest, wer von Anfang an gemeint war, darf die Bezeichnung auch auf einen anderen Rechtsträger richtiggestellt werden.

günstig für Beklagter Berichtigung der falschen beklagten Partei

Wenn Sie bewusst und beharrlich eine bestimmte Gesellschaft klagen, obwohl erkennbar eine andere Ihre Dienstgeberin war, können Sie das im Rechtsmittelverfahren nicht mehr als bloße Berichtigung der Bezeichnung nachholen. Das gilt besonders dann, wenn Sie eine Berichtigung in erster Instanz gar nicht wollten.

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