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Was passiert mit meinem Prozess, wenn ich die Firma umgründe?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagter, Rechtsnachfolger
Wird aus dem Einzelunternehmen eine Personengesellschaft, ist das keine bloße Richtigstellung des Namens, sondern ein Wechsel der Partei, der ohne Zustimmung der Gegenseite nicht zulässig ist. Für den laufenden Rechtsstreit bleibt das aber ohne Auswirkung. Sie müssen Ihr Begehren auch nicht auf Leistung an den Nachfolger umstellen, dürfen es aber.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.01.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Änderung der Parteibezeichnung von der bisherigen Einzelfirma in die Firma der neugegründeten Kommanditgesellschaft ist keine bloße "Richtigstellung der Parteibezeichnung", sondern ein - mangels Zustimmung der Beklagten unzulässiger - Parteiwechsel, welcher allerdings nach der herrschenden Irrelevanztheorie für den Rechtsstreit sowohl hinsichtlich des Prozessrechtsverhältnisses der Parteien als auch für die materiell - rechtliche Beurteilung des zugrunde liegenden Anspruches ohne Bedeutung bleibt und den klagenden Veräußerer insbesondere auch nicht dazu nötigt, das Klagebegehren auf Leistung an seinen Rechtsnachfolger umzustellen (SZ 46/27; SZ 46/34 = NZ 1974,71 = RZ 1973,140; EvBl 1966/37 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Parteiwechsel oder Berichtigung

Entscheidend ist, ob hinter der alten und der neuen Bezeichnung dieselbe Person steht. Gibt es zwei verschiedene Rechtsträger, spricht das in der Regel für einen Parteiwechsel, der nur ausnahmsweise zulässig ist. Steht dagegen zweifelsfrei fest, wer von Anfang an gemeint war, darf die Bezeichnung auch auf einen anderen Rechtsträger richtiggestellt werden.

günstig für Beklagter Richtigstellung der Parteibezeichnung

Nein. Sie dürfen nur eine falsche Bezeichnung derselben Partei richtigstellen. Haben Sie dagegen die falsche Person oder die falsche Firma geklagt, können Sie das auf diesem Weg nicht nachholen und auch keine weitere Partei in das Verfahren hineinziehen.

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