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Darf ich den Namen der beklagten Firma nach einer Verschmelzung richtigstellen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Unternehmer, Gesellschafter
Ja. Ist die beklagte Gesellschaft schon vor der Klage mit einer anderen verschmolzen worden, können Sie die Bezeichnung auf die aufnehmende Gesellschaft richtigstellen lassen. Bei einer Verschmelzung geht das gesamte Vermögen auf die übernehmende Gesellschaft über.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Auch wenn die Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung schon vor Einbringung der Klage erfolgt ist, kann die Bezeichnung der beklagten Gesellschaft (hier: GmbH) in die der aufnehmenden Aktiengesellschaft berichtigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039592 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Grenze der Namensberichtigung

Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.

günstig für Beklagter Berichtigung der falschen beklagten Partei

Wenn Sie bewusst und beharrlich eine bestimmte Gesellschaft klagen, obwohl erkennbar eine andere Ihre Dienstgeberin war, können Sie das im Rechtsmittelverfahren nicht mehr als bloße Berichtigung der Bezeichnung nachholen. Das gilt besonders dann, wenn Sie eine Berichtigung in erster Instanz gar nicht wollten.

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