Welche Voraussetzungen hat ein Zwischenantrag auf Feststellung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwischenantrag auf Feststellung, dass bestimmte Jahresabschlüsse zu den angegebenen Stichtagen rechtswirksam festgestellt seien.OGH 6 Ob 4/21p, 12.05.2021
- Hier: Kein geschütztes Interesse, mit einem Zwischenfeststellungsantrag die Rechtsfrage der Eintrittsberechtigung nach § 14 Abs 3 MRG zu klären, wenn dies schon aufgrund der Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils im Vorprozess feststeht.OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018
- Neben diesen besonderen Erfordernissen müssen für einen Zwischenantrag auf Feststellung aber auch die allgemeinen Prozessvoraussetzungen gegeben sein.OGH 2 Ob 183/07m, 10.04.2008
- Die Entscheidung muss zwischen diesen Parteien über den anhängigen Prozess hinaus wirken.OGH 8 Ob 296/01i, 18.04.2002
- Reicht die Bedeutung der Feststellung über den konkreten Rechtsstreit nicht hinaus, besteht kein Bedürfnis nach selbständiger urteilsmäßiger Feststellung des präjudiziellen Rechtsverhältnisses, weil die in den Entscheidungsgründen vorgenommene Beurteilung zur Erledigung des konkreten Rechtsstreites ausreicht und sich in ihm erschöpft.OGH 6 Ob 112/01s, 16.05.2001
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- Ziel eines Zwischenantrages auf Feststellung ist es, die vom Feststellungsbegehren umfasste Vorfrage herauszuheben und darüber spruchmäßig mit Rechtskraftwirkung und nicht nur in den Gründen zu entscheiden.OGH 6 Ob 112/01s, 16.05.2001
- Die Zulässigkeit des Zwischenantrags fehlt bzw ist weggefallen, wenn nur eine der beiden Voraussetzungen, die zusammen an die Stelle des rechtlichen Interesses im Sinne des § 228 ZPO treten - nicht gegeben ist.OGH 1 Ob 611/94, 25.10.1994
- Bei Mangel des Feststellungsinteresses ist die Klage mit Urteil abzuweisen und nicht mit Beschluss zurückzuweisen.OGH 9 ObA 247/90, 10.10.1990
- Der Zwischenfeststellungsantrag hat den Zweck, Vorfragen für den Klagsanspruch über den Rahmen des konkreten Rechtsstreites hinaus rechtskräftig festzustellen.OGH 7 Ob 592/80, 09.10.1980
- Das für Feststellungsklagen geforderte rechtliche Interesse für Zwischenfeststellungsanträge ist gleichwohl wenn auch in anderer Form nachzuweisen.OGH 1 Ob 806/76, 16.03.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 47.
- OGH 9 Ob 67/25f, 26.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 216/17a, 13.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zwischenantrag auf Feststellung setzt voraus, dass er dem Verfahren tatsächlich etwas erspart. Rechtsfragen, über die im Urteil über den Anspruch ohnehin notwendig mitentschieden wird, können damit nicht gesondert geklärt werden.
Ja. Auch für einen Antrag, mit dem Sie während des Prozesses eine Rechtsfrage feststellen lassen wollen, müssen Sie ein Interesse an dieser Feststellung haben. Fehlt es, wird der Antrag mit Urteil abgewiesen und nicht bloß zurückgewiesen.