Ist eine Nebenfrage aus dem alten Urteil für immer entschieden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 23.02.2018 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur die Haupt-, nicht aber eine Vorfragenbeurteilung des Vorprozesses bindet.OGH 8 ObA 6/18t, 23.02.2018
- Da die Beurteilung der Vorfrage nur eine Voraussetzung für die Sachentscheidung ist, erwächst sie nicht in Rechtskraft und äußert keine bindende Wirkung über den Rahmen des konkreten Rechtsstreites hinaus.OGH 3 Ob 501/85, 30.01.1985
- Die dem Versäumungsurteil im Vorprozeß unterstellte Bejahung der Vorfrage, ob der Kaufvertrag zwischen den Streitteilen rechtswirksam zustande kam, bewirkt keine Rechtskraft für diesen Rechtsstreit.OGH 5 Ob 764/81, 15.03.1983
- Verzicht auf Wertsicherung.OGH 7 Ob 557/79, 03.05.1979
- Die Einrede der entschiedenen Sache ist nicht gerechtfertigt, wenn im Vorprozeß bloß über eine Vorfrage des nunmehr erhobenen Anspruches entschieden wurde (ZBl 1937/85).OGH 5 Ob 143/68, 04.09.1968
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Auch dann nicht, wenn die entschiedene Vorfrage zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage gemacht wird (Räumungsklage - Feststellung des Bestandrechtes.OGH 7 Ob 512/57, 04.12.1957
- Die in einem Rechtsstreit auf Ausstellung einer Löschungsquittung entschiedene Vorfrage, ob die Darlehensschuld bereits getilgt ist, in einem weiteren Rechtsstreit auf Aufwertung der Darlehensschuld.OGH 1 Ob 811/53, 03.03.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 8 ObA 6/18t, 23.02.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beurteilt ein Gericht eine Frage nur nebenbei, um zu seiner Entscheidung zu kommen, wird diese Beurteilung nicht verbindlich; dasselbe gilt für die Tatsachenfeststellungen. Verbindlich wird eine solche Frage nur, wenn Sie im Verfahren eigens beantragen, dass darüber im Urteilsspruch abgesprochen wird.
Nicht in jedem Punkt. Wurde früher nur festgestellt, dass kein Benützungsrecht besteht, ist damit nicht entschieden, welches Recht sonst besteht. Das neue Gericht darf die rechtliche Einordnung eigenständig prüfen. Unterschiedliche Ergebnisse nimmt die Rechtsordnung dabei in Kauf.