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Ist eine Nebenfrage aus dem alten Urteil für immer entschieden?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Endgültig feststeht nur, worüber im Urteilsspruch entschieden wurde. Punkte, die das Gericht bloß als Vorfrage geprüft hat, binden ein späteres Verfahren nicht und können dort neu aufgerollt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 23.02.2018 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Aussprüche des Gerichtes über bedingende Rechtsverhältnisse (Geltung der Pensionierung) sind als bloße Vorfragenentscheidungen der Rechtskraft nicht fähig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vorfrage und spätere Verbindlichkeit

Beurteilt ein Gericht eine Frage nur nebenbei, um zu seiner Entscheidung zu kommen, wird diese Beurteilung nicht verbindlich; dasselbe gilt für die Tatsachenfeststellungen. Verbindlich wird eine solche Frage nur, wenn Sie im Verfahren eigens beantragen, dass darüber im Urteilsspruch abgesprochen wird.

günstig für Kläger Bindung an ein früheres Urteil

Nicht in jedem Punkt. Wurde früher nur festgestellt, dass kein Benützungsrecht besteht, ist damit nicht entschieden, welches Recht sonst besteht. Das neue Gericht darf die rechtliche Einordnung eigenständig prüfen. Unterschiedliche Ergebnisse nimmt die Rechtsordnung dabei in Kauf.

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