Ist ein Beschluss im Außerstreitverfahren endgültig?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Verfahrensparteien
Auch Entscheidungen im Außerstreitverfahren werden rechtskräftig. Sie wirken damit grundsätzlich ebenso verbindlich wie ein Urteil und können später nicht einfach neu aufgerollt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1946, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (109 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1946)
Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt grundsätzlich materielle Rechtskraft zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für im Kartellverfahren gefasste Beschlüsse.OGH 16 Ok 6/25f, 19.05.2025
- Hier: Beschluss in einem KartellverfahrenOGH 16 Ok 3/24p, 08.05.2024
- Hier: Vorläufige Maßnahmen nach § 107 Abs 2 AußStrG.OGH 9 Ob 61/16k, 24.03.2017
- Hier: Abweisende Entscheidung im Firmenbuchverfahren.OGH 6 Ob 248/15m, 30.03.2016
- Dem Antrag von einer Inventarisierung der Verlassenschaft Abstand zu nehmen und der Abhandlung eine eidesstattliche Vermögenserklärung zugrunde zu legen, steht die Rechtskraft der Inventarisierung anordnenden Entscheidung entgegen.OGH 6 Ob 214/13h, 28.11.2013
Alle 34 Ergänzungen anzeigen
- Insofern ist eine Unterhaltsfestsetzung nur im Wege eines Abänderungsantrags gemäß § 73 AußStrG abänderbar.OGH 2 Ob 90/09p, 18.12.2009
- Anders als bei der Berücksichtigung von Transferleistungen bei der Bemessung der Unterhaltshöhe kann angesichts der in den letzten Jahren aufgetretenen Widersprüchlichkeit der Judikatur zur Leistungszuständigkeit für Unterhaltsvorschüsse nach der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 („Wanderarbeitnehmerverordnung") noch keineswegs von einer „tiefgreifenden" Judikaturänderung gesprochen werden.OGH 10 Ob 67/08p, 14.10.2008
- Eine tiefgreifende Änderung der Rechtsprechung wird einer Änderung der Rechtslage gleichgehalten.OGH 10 Ob 67/08p, 14.10.2008
- Hier: Vorläufige Übertragung der Obsorge.OGH 3 Ob 140/08x, 11.07.2008
- Hier: Beschluss der 1. Instanz erging auf der Grundlage einseitiger, im Sinne des § 17 AußStrG unwidersprochen gebliebener Behauptungen.OGH 3 Ob 43/07f, 29.03.2007
- Nur die vor der Beschlussfassung erster Instanz liegenden Zeiträume, über die bereits bindend abgesprochen wurde, sind von der materiellen Rechtskraft erfasst.OGH 3 Ob 43/07f, 29.03.2007
- Einer Erbschaftsklage steht daher die rechtskräftige Einantwortung, die die Vermutung der rechtmäßigen Erbenstellung der eingeantworteten Erben schafft, nicht entgegen.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Eine tiefgreifende Änderung der Rechtsprechung wird einer Änderung der Rechtslage gleichgehalten.OGH 4 Ob 42/05p, 26.04.2005
- Es gilt auch der Grundsatz der Teilrechtskraft.OGH 7 Ob 258/02w, 13.12.2002
- Sie binden die Betroffenen und das Gericht.OGH 7 Ob 258/02w, 13.12.2002
- Die wesentliche Funktion der materiellen Rechtskraft wird dabei vor allem darin gesehen, den Rechtsfrieden zwischen den Parteien herzustellen.OGH 8 Ob 3/02b, 13.06.2002
- Die Rechtskraft des Beschlusses, mit dem der Schwester des Verstorbenen die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde, wird auch nicht durch eine spätere widersprechende Erbserklärung eines anderen Erbansprechers durchbrochen.OGH 1 Ob 209/00t, 06.10.2000
- Keine Bindung des Prozessgerichtes im Verfahren über eine Erbschaftsklage gegen den - ein Heimfallsrecht ausübenden - Bund an den im Verlassenschaftsverfahren ergangenen Beschluss, mit der der Antrag des Klägers auf Einantwortung mangels Erbrechtstitels abgewiesen wurde.OGH 2 Ob 171/00m, 02.08.2000
- Die Rechtskraft einer außerstreitigen Entscheidung greift nicht ein, wenn das Gesetz der Partei ein eigenes Klagerecht gewährt.OGH 2 Ob 171/00m, 02.08.2000
- Nachträglichen Änderungen des rechtserzeugenden Sachverhalts oder Änderungen der dem Unterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gesetzesregelungen hält die materielle Rechtskraft allerdings nicht stand; in diesem Rahmen ist eine Neufestsetzung des Unterhalts zulässig.OGH 1 Ob 122/97s, 25.11.1997
- Die im Verfahren außer Streitsachen ergehenden Beschlüsse, so vor allem auch Unterhaltsbemessungsbeschlüsse, sind der materiellen und formellen Rechtskraft teilhaftig.OGH 1 Ob 122/97s, 25.11.1997
- Auch im Verfahren außer Streitsachen ergangene Entscheidungen enthalten daher Einmaligkeitswirkung und Bindungswirkung.OGH 1 Ob 574/95, 17.10.1995
- Hier: Unterhaltsbemessungsbeschluss.OGH 8 Ob 663/92, 12.11.1992
- Die materielle Rechtskraft äußert sich als zur Zurückweisung des später gestellten Antrages führende Einmaligkeitswirkung nur dann, wenn und insoweit die Begehren deckungsgleich (ident) sind.OGH 1 Ob 539/92, 24.06.1992
- Zufolge der jeder Unterhaltsbemessung innewohnenden Umstandsklausel kann das Gericht bei einer Änderung der Verhältnisse eine neue Entscheidung treffen.OGH 3 Ob 535/92, 08.04.1992
- Auch formelle Rechtskraft: Einem im außerstreitigen Verfahren gefassten, durch ein Rechtsmittel nicht mehr anfechtbaren Beschluss (hier: Unterhaltsbemessung) kommt sohin die gleiche Rechtskraftwirkung zu wie einem nach den Vorschriften der ZPO ergangenen Urteil oder Beschluss (§ 411 ZPO).OGH 4 Ob 565/91, 19.11.1991
- Es ist ausgeschlossen, dass eine im außerstreitigen Verfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung im streitigen Verfahren überprüft wird.OGH 3 Ob 95/89, 15.11.1989
- Die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist.OGH 8 Ob 637/88, 20.10.1988
- Hiebei genießt die abweisende Entscheidung des Außerstreitrichters Rechtskraft nach Maßgabe ihres Inhaltes.OGH 5 Ob 70/75, 20.05.1975
- Wenn auch im Außerstreitverfahren ergangene Entscheidungen nicht grundsätzlich und ausnahmslos unabänderlich sind, so kommt ihnen doch jedenfalls im Verhältnis der Beteiligten materielle Rechtskraft zu. (SZ 26/15).OGH 2 Ob 147/73, 04.10.1973
- Hier: Im Verlassenschaftsverfahren festgestellter Ausschließungsgrund hinsichtlich Erbhofübernahme, Ausnahmen nur, wenn das Gesetz den Parteien ein eigenes Klagerecht gewährt oder die gerichtliche Verfügung selbst ausdrücklich weitere Erörterungen vorbehalten hat.OGH 1 Ob 220/68, 20.09.1968
- Zum Beispiel der abweislichen Entscheidung der Mietkommission.OGH 3 Ob 584/54, 29.09.1954
- Daher keine Feststellung der Unrichtigkeit einer rechtskräftigen Entscheidung der Mietkommission durch das Gericht.OGH 3 Ob 234/54, 01.06.1954
- Bindung an Entscheidungen der Pachtämter.OGH 1 Ob 246/46, 15.10.1946
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 109.
- OGH 3 Ob 48/26v, 29.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 16 Ok 7/25b, 27.05.2025
- OGH 10 Ob 9/24g, 08.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 26/24t, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 3/24h, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 131/23k, 02.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 179/21s, 16.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 56/21b, 20.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/20w, 02.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 123/19b, 16.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 18 · Mündliche Verhandlung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 411
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