Gilt es als Zugeständnis, wenn ich nur teilweise bestreite?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Ein Geständnis liegt vor, wenn Ihrer Erklärung einwandfrei zu entnehmen ist, dass Sie bestimmte Tatsachenbehauptungen der Gegenseite als richtig zugeben. Erklärt jemand etwa, nur dem Grunde nach zu bestreiten, gibt er die übrigen Angaben damit zu.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ein Geständnis nach § 266 ZPO liegt vor, wenn der Erklärung einwandfrei zu entnehmen ist, dass bestimmte Tatsachenbehauptungen des Gegners als richtig zugegeben werden (hier: Erklärung des Beklagten, "nur dem Grunde nach" zu bestreiten).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 5 Ob 129/21p, 21.02.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 70/19f, 29.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Geständnis über Rechte im Prozess
Verfahrensrecht · Nicht bestrittenes Vorbringen im Prozess
Verfahrensrecht · Schweigen und Geständnis im Prozess
Verfahrensrecht · Pauschales Bestreiten gilt als Geständnis
Verfahrensrecht · Schlüssiges Zugeständnis im Prozess