Kann mein Verhalten im Prozess als Zugeständnis gelten?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Neben dem ausdrücklichen Zugeständnis gibt es auch ein Zugeständnis, das sich schlüssig aus dem Verhalten ergibt. Ob die Behauptungen der anderen Seite in diesem Sinn als zugestanden gelten, beurteilt das Gericht sorgfältig anhand des gesamten Vorbringens der Gegenseite.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Neben dem ausdrücklichen Geständnis im Sinne des § 266 Abs 1 ZPO gibt es aber auch ein schlüssig abgegebenes Geständnis im Sinne des § 267 Abs 1 ZPO. Ob in diesem Sinn tatsächliche Behauptungen einer Partei als zugestanden anzusehen seien, hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten Inhaltes des gegnerischen Vorbringens zu beurteilen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 18.
- OGH 6 Ob 126/24h, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 129/21p, 21.02.2022, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 47/19d, 30.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 129/18s, 25.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 153/16w, 23.11.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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