Kann ich die Zuständigkeit bekämpfen, obwohl ich gewonnen habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beklagte ist durch den in die Hauptsachenentscheidung aufgenommenen Beschluss des Erstgerichts, mit dem die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs (im engeren Sinn) „verworfen“ wurde, beschwert. Hat er diesen nicht bekämpft, steht die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs bindend fest.OGH 1 Ob 142/17i, 30.08.2017
- Hier: Abweisung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs.OGH 8 Ob 66/13h, 17.12.2013
- Hier: Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges.OGH 2 Ob 141/98v, 02.07.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 178/23x, 04.07.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat das Erstgericht Ihre Einrede verworfen und in der Sache zu Ihren Gunsten entschieden, müssen Sie diesen Ausspruch dennoch bekämpfen. Tun Sie das nicht, wird er rechtskräftig und die Zuständigkeit beziehungsweise die Zulässigkeit des Rechtswegs steht für das weitere Verfahren bindend fest.
Nein. Bejaht ein Gericht nach Beginn des Verfahrens seine sachliche Zuständigkeit, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar, gleichgültig womit sie begründet wurde. Das gilt selbst dann, wenn ein schwerer Verfahrensfehler oder die Verletzung zwingenden Rechts behauptet wird. Der Sinn ist, den bereits geleisteten Verfahrensaufwand nicht zu verlieren.